Band 30: Eintrag vom  9. Juli 1740 (Nr. 812)

Eintragsübersicht ( alt="Bandübersicht">Band, Sitzung)

Transkription

 

verbott

dan soll durch den trommenschlag das sömmeren im feldt und auff der weijden auch stohlen indenen garthen und graß nachtrucklich unter arbitrari straff verbotten werden