kuhe auff die weijden
die gemeindtsfreunde begehren, daß das viehe auff die weijde außgehen, und die jenige, so kein landt haben, keine kuhe mitaußgehen laßen sollen, welches durch den trommel- schlag zu publiciren, warauff magistratsherren meinung, daß die außgehung des viehes kunfftige woche geschehen, und von jeder kuhe, wie im vorigen jahr 10 schilling zahlt werden sollen