servisgelder
die gemeindtsfreunden stehen ahn, daß die baur- bahnische und extranei zu behurff der so harther einquartirrung und erfordernden nothwendig- keiten angehalten werden mögten, welchen dan zur antworth gegeben, daß bereits das auß- schreiben geschehen, und die anmahnung der stadtdiener getahn habe.