Kontrollbericht: Band 60

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Länge Eintrag Seite
5291 2176 466
5067 1806 354
4480 2106 443
3115 1042 213
2729 2640 615

Kürzeste Einträge

Länge Eintrag Seite
19 2516 575
23 1864 373
23 1904 385
23 1919 390
23 2137 455

Fehlende oder fehlerhafte resps

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resp fehlt

Seiten: 20, 24, 125, 151, 194, 240, 260, 272, 272, 407, 568,

resp fehlerhaft

Seiten: 20, 23, 24, 46, 58, 63, 74, 84, 86, 111, 121, 125, 138, 147, 151, 166, 187, 194, 217, 224, 232, 240, 260, 263, 272, 272, 285, 285, 310, 310, 336, 342, 342, 343, 349, 371, 407, 424, 424, 426, 439, 450, 455, 475, 503, 512, 550, 568, 572,


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Seite Entität/tag-Inhalt
12 den sogenannten Hansen'schen
54 Melchers
55 Stadtkasse
57 Büschgens
57 Schwieters
59 Peter Kallen
79 Margaretha geborene Merbecks
79 gewerbslose
79 Geschwister
79 Notar
80 Ehe-
81 Trinkhallenbesitzer
81 Merges
81 für die
84 Heinrich Neef
85 Oberthor
85 Josef Heinrichs
86 Franellen
87 Straße am Oberthor
87 Lorenz Cranenberg
88 Kleisterer
88 Catharina Mehlein
91 Th. Foell
93 Secretair
93 Polizei-Sergeanten
97 Canal- straße
98 Thywissen
99 frühere
100 Verfügung des
100 Wohnhaus Friedhof N°3
101 Feldhüter
101 Bovenschen
102 Emanuel
102 Seligmann
102 Vermiethung des alten Gymnasiums
106 aus der Hütten'schen Stiftung
107 Platz rechts vor dem Rheinthor
110 aus
119 Bürgermeister
119 Wilhelm Rosselnbroich
119 Besitzthum an der Hammthorstraße
119 Wilhelm Rosseln-
120 broich
121 seither an
123 Terrainstreifen
124 Emil Senff
125 Firma Gebrüder Koenemann
125 Krahnenbühne
125 Firma W. Joseph Leuchtenberg Erben
125 J. J. Schwien
128 Steuerrath
128 Erftwerft
130 Anton Kaiser
130 Erftkanalwerf- tes
131 Hochstraße
136 Büttgerstraße
136 Wilhelm Wer- hahn
141 Hof- stadt
149 Rentner
150 Streifen
151 F. Bockholt
151 Hermkes
151 Hofstadt
151 Lonnes
151 Leuchtenberg
151 Linden
151 Meuter
153 Linden
153 Wenders
156 Papierfabrikation
164 Commis- sion
185 Emanuel
199 Heinrich Jaegers
208 Büttgerstraße
219 Heinrich
234 Thywissen
248 Crefeld
259 Badort
291 Melchers
291 Kistemann
291 Rendant
310 Lehrerinnen
312 Regie- rungs-Präsident
312 Theil
315 Wilhelm Linden
316 Vaterländische
322 Mechernich
323 Mittelstraße
324 Brücken
326 des städtischen Wasserwerks
330 Wilhelm Linden
331 Wittwe und
336 Commission
350 Wasser
355 Polizei-Sergeanten
359 Commission
364 von dem
368 Wittwe des
368 Handelskammer- kasse
369 Lonnes
371 Vollziehungsbeamte
371 Panke
375 Ladeplatz
375 an dem Erftkanal und der Hafenbahn
375 Brückstraße No. 3
376 zu Düsseldorf
383 Sparkasse
385 der Rheinprovinz
386 Bovenschen
389 Zeughaus
390 J. Lingen
391 Haus
392 Provinzial-Verwaltung
392 Düsseldorferstraße
392 Neußer Papier- und Pergamentpapierfabrik
395 Gewerbeschul-Unternehmerin
415 Uhrmacher
415 Jakob Zimmermann
415 Crefelderstraße No. 40
415 Finanz-Commission
421 Vollziehungsbeamte
421 Stevens
424 Franziskanerkirche
427 Bannitze
427 Bock
431 Linden Wilhelm
439 ehemalige
439 Katasteramt
449 Trottoirs auf der Crefelder- straße
450 Gertrud Schwann
450 gelegene
453 Sauerkrautfabrik
457 Commission
459 neue
465 frühere
474 Minister der öffentlichen Arbeiten
490 Jakob Goertz
490 Wittwe Hubert Pelzer
499 Max Broich
499 Wittwe Josef Sieben und Miterben
501 Haus
501 Verbindungsstraße zwischen Steinhaus- straße und Büttgerstraße
504 Ringbahn
505 Schreiben des Königlichen
509 Bürgermeister a. D. Ridder
509 Max Friederichs
510 Erben Franz Anton Ketteler
513 Norf
513 Wittwe des
524 Haus Neumarkt No 29
524 Haus Neumarkt 43
528 Banquier
530 Seuchenstall
539 sächsisch-schlesische
539 aus
543 Commissare des
543 Commissare des
544 von der Cöln-Uerdinger Landstraße
546 Wilh. Thywissen
546 Viersen
547 neue
551 verstorbene
552 Adrian Klöcker
552 an Stelle des verstorbenen
554 den
555 Beschluss
565 an Stelle des
570 Hamm- feldweg
576 No 43
580 n der
582 Eisenbahnkörper Neuss- Düsseldorf
583 Kleinbahn von Obercassel nach Neuss und Grimlinghausen
584 nal
584 aus
588 neueröffnete
594 Canalstraße
595 frühere
595 des
595 Eisenbahn-Verwaltung
600 Bürgermeister
602 zwischen Markt und Breitestraße
603 Erwerb
603 über die Prome- nade
604 Passage
612 an Stelle des
623 der Rheinprovinz
630 Leuchtenberg Theodor

key fehlerhaft

Seite key Entität/tag-Inhalt
24 3135? Wilhelm Josten jun.
59 186? Lehrer
60 1808? berg
62 566+501 an der Ecke der Rheinthor- und Königsstraße
70 252? gewerbliche Fortbildungsschulen
74 937? Hafen- Commission
77 ? Wittwe B. Fischer
82 2806? J. ? Hüllen- kremer
97 504? im Waisen- hause
99 ? Gemeindekasse
99 ? Vorsteherin an der Waisenhaus-Kinderbe- wahrschule
99 2671? Wittwe Lück
111 1010? Weg
117 452? Verwaltungs-Commission
122 157? Wegebauarbeiter
127 5265? Kallen Johann junior
130 102? Secretair
146 816? Finanz-Commission
151 1620? van Endert
152 1446u.2512 Otto & Louis Sels
154 1538? Ecke von Norbisrath
154 2434? Kallen
161 549? Franz Josten jr.
165 4855? Witib Jac. Fücker
168 1595? Promenade N°12
180 ? J.Br. Esser
180 3956? Theodor Krings
182 2009? Badeanstalt
182 4295? Mathias Pesch
184 ? P. D?eiser
187 434u.superscript Grimlinghauser Brücke
188 5444? Mobis
190 3486? Franz Tosetti sr.
191 3323? Franz Bru?ck- mann
193 2716? J. Reinartz
199 2768? Julius Thomas
199 5444? Mobis
199 2225? Klein
202 1139? am Erftkanale
202 2509? Wittwe Reinartz
205 2838? Cores
205 ? Broix
206 271? Finanz-Commission
206 1427u.1428 Arbeitercolonie
234 2324? Heinemann
242 1204? Wiesenterrain
244 152? Rendant
249 1730? Benutzung eines Lagerplatzes vor dem Rheinthor
249 5810? unterhalb Koenemann
251 !435 Busch
252 ? Schumacher
252 495? Richen
256 908? Kaiserliche Postamt
261 1475? Verkauf des Ecke Capitel- und Büttgerstraße belegenen Lagerplatzes.
270 3486? Tosetti
270 3109? Kreuzer
270 ? Müller
270 6371? Louis Strauven
271 6383? Wwe Kanhansen
272 6564? Joseph K?ller
276 1113u.1162 Begräbnisplatz
277 2053? Bleiche
278 1256? mit dem Katho- lischen Kirchenvorstande
280 2010? Schmitz
281 ? Meyer
297 6070? H. J. Schwien
299 6558? Chris- tian Loers
300 816? an die Finanz-Commission
313 2632? H. Cremer
320 76? Einfriedigung des neuen Krahnens
324 6086? Ehser Johann
326 1205? Wasserentnahme-Stelle
327 1730? Lagerplätze von Werhahn
335 5877? W. Heinrichs
344 ? Schmitz
346 ? Wittwe van Endert
361 530underline Josephstraße
365 695? an der hiesigen höheren Mädchenschule
365 186? Lehrer
367 579? Eisenbahn-Verwaltung
373 2081? Nordkanalterrain
395 2834? Theodor Derendorf
396 2434? Peter Kallen
397 2913? Heinrich Krings
410 172? Lehrer
414 3135? Wilhelm Josten
431 296\u003bunderline Deputation für das Gaswerk.
431 41\u003bunderline Einquartirungs-Commission.
431 271\u003bunderline Finanz- und Verwaltungs-Commission.
431 287\u003bunderline Sparkassen-Verwaltung.
431 1440\u003bunderline Hafen-Commission
431 282\u003bunderline Promenaden-Commission.
431 5171od.5038? Hoffmann Heinrich
431 438\u003bunderline Sanitäts-Commission.
432 654\u003bunderline Bau-Commission.
432 886\u003bunderline Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten.
432 278\u003bunderline Markt-Commission.
432 21\u003bunderline Handwerker-Fortbildungsschule.
432 5038od.5171? Hoffmann
441 2332? Franz Josten
449 5809? Linden
473 ? Josef Schmitz
490 3546? Dr. Goder
495 1123? Zimmermann
502 5384? Neidhöfer
502 1548? Werhahn
511 552underline Capitelstraße
522 1437? zum Hause von Hellersberg
522 792? Landeshaupt- mann
534 2197? Brücke über die Obererft
561 2207? H. Heusgen
580 1546? Wittwe Busch
594 172? Lehrer
597 2471underline Aufstellung eines Freibrunnens auf dem Hammthorwall
617 1513? aus der städtischen Wasserleitung
622 2103? Neuss-Cölner-Bahnstrecke
623 13? Häuserfronten von Hamacher

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204
327
1622
2271
2430
2572

Fehlende oder fehlerhafte Datumsangaben

Sitzungsdatum fehlt

Seite Sitzung

Einträge ohne Entitäten(485 von 2658)
Seite Inhalt
7 5) Stadtverordnetenversammlung gestattet das Buschweiden der Wiese auch für die nächsten drei Jahre und zwar für die Zeit vom 15 t. August bis zum 15 t. October gegen eine Vergütung von 12 Mark für jede Kuh.
11 1) Aenderung des Sparkassen-Statuts St.V.V. genehmigt einige Abänderungen des Sparkassen- Statuts. -
15 2. St.V.V. genehmigt den vorgelegten Entwurf eines neuen Communal-Einkommensteuer-Regulativs.
15 3. Der Wegebau-Etat pro 1885/86 wird festgestellt zum Betrage von 12500 Mark.
17 F: auf die Dauer von sechs Jahren Zusatz an beiden bezeichneten Stellen genehmigt. [gez.] Floeren [gez.] Wenders
22 6. Es wurde niedergeschlagen 1) an rückständiger Communalsteuer etc aus den Vorjahren 233 M 27 Pf 2) an rückständiger Communalsteuer pro 1885/86 " 304 " 58 "
29 14. St.V.V. beschließt dem heute gewählten Beigeordneten Melchers die Vertretung des Bürgermeisters in zweiter Reihe zu übertragen,
31 Die St.V.V. beschließt die Punkte 1) bis 6) der Tagesordnung in öffentlicher, die Punkte 7) bis 12) in geheimer Sitzung zu verhandeln.
31 2) - genehmigt die Neubezeichnung verschiedener Straßen nach den Vorschlägen der Verwaltung, sowie die Anbringung neuer Straßenschilder,
35 2) erklärt in Ausführung des Beschlusses vom 12. April 1886 betr. den Zinsfuß für die Einlagen der Sparkasse, daß dieser Beschluß auf alle in dem neuen Statut mit § 10 b bezeichneten Einlagen An- wendung zu finden hat,
44 13) Niederschlagung unbeibringlicher Steuern und Gefälle.
45 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die sämt- lichen Punkte der Tagesordnung in geheimer Sitzung zu
46 1. Schreiben des Königlichen Oberlandesgerichts betreffend das Amtsgerichtsgebäude.
46 2. Terrainerwerb.
46 4. Verpachtung von Ackerparzellen.
47 3 Ausdehnung des Schlachthauszwanges auf Kleinvieh.
52 Die St.V.V. beschließt die Punkte 1 bis 10 der Tagesordnung in öffentlicher, Punkt in geheimer Sitzung zu verhandeln.
52 2. St.V.V. beschließt die Hälfte des Überschusses der Sparkasse pro 1886/87 ad 46004 Mk 29 Pf mit rund 23000 Mk zu Gemeindezwecken zu verwenden. Aus diesem Betrage soll zunächst die Schuld beim Reservefonds ad 8982 Mk 94 Pf gedeckt werden.
53 6. St.V.V. lehnt es ab, zur Aufstellung von setzgraphischen Werkvorrichtungen einen Beitrag zu gewähren.
53 7. St.V.V. lehnt es ab, zu dem vorgelegten Entwurfe einer Polizei-Verordnung betreffend Vertilgung der Blutlaus ihre Zustimmung zu ertheilen.
57 1.) Die Miethzeit beginnt am 1. April nächsten Jahres und endigt am 31. Maerz 1891. Wird von keiner Seite vor dem 1. October 1890 gekündigt, so läuft die Miethe noch ein Jahr weiter und ebenso in den folgenden Jahren.
58 3.) Während der Miethezeit fällt die Unterhal- tung der Gebäulichkeiten ausschließlich dem General- Vicariat zur Last; die dieselben treffenden Steuern trägt die Stadt.
58 5.) Den Vertragsstempel zahlt das General- Vicariat.
58 Stadtverordneten-Versammlung beschließt die Punkte 1 und 4 in öffentlicher, die Punkte und in geheimer Sitzung zu verhandeln.
61 3.) Der Wegebau-Etat pro 1888/89 wird festgestellt zum Betrage von 15300 Mark.
61 7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die An- schaffung eines transportablen Desinfections-Apparates.
61 8.) Stadt-Verordneten-Versammlung spricht sich gegen die beabsichtigte Aenderung zweier Eisenbahnbarrieren aus.
67 4.) Es wurden niedergeschlagen: 1.) an rückständigen Communalsteuern aus dem Vor- jahre 94-74 2.) an rückständigen Communalsteuern pro 1887/88 211-37 3.) an rückständiger Hundesteuer por 1887/88 58-50
67 7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den § 10 des Sparkassenstatuts dahin abzuändern, daß es unter b für die Folge heißt: " drei Prozent den übrigen Einlegern; durch Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung kann dieser Satz bis auf vier Prozent erhöht und bei Einlagen über 2000 Mark bis auf 2 1/2 Prozent ermäßigt werden.
72 §.6. Bezieht ein Lehrer oder eine Lehrerin in die ange- wiesene Dienstwohnung nicht, so ist dies als ein Verzicht an- zusehen und wird in diesem Falle eine Miethsentschädigung nicht gewährt. Es steht der Stadt jederzeit frei, eine Dienstwohnung für anderweitige Schulzwecke, in dringenden Fällen auch für sonstige Zwecke nach dreimonatlicher Kündigung zurückzuziehen und wird alsdann eine andere Dienstwohnung angewiesen oder die entsprechende Miethsentschädigung gezahlt. Auch Lehrern und Lehrerinnen, welche zeitweise Miethsent- schädigung erhalten haben, kann eine Dienstwohnung jeder- zeit angewiesen werden. Bei Verheirathung eines Lehrers wird die höhere Mieths- entschädigung von dem auf die Verheirathung folgenden Quartalsanfang ab gezahlt.
72 §.7. Vorstehende Gehaltssteigerungen nehmen ihren Anfang mit dem 1. October 1888 und werden vom 1. April 1889 an nur nach Etatsjahren berechnet, mit der Maßgabe, daß die Zeit von 6 Monaten und
75 3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, aus der Hälfte des Ueberschusses der Sparkasse pro 1887/88 ad 63973 Mark 41 Pf. rund 31500 Mark zu Gemeindezwecken zu verwenden.
77 1.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt ein neues Regulativ betr. Erhebung der Armenabgaben von öffentlichen Lustbarkei- ten fest.
77 3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, in dem Abfuhrwesen zur Zeit eine Aenderung nicht eintreten zu lassen.
78 vide Beschluß ad 9 vom 22/10 88
81 aufgehoben beschließt der St.V.V. vom 23.5. 92.
83 8.) beschließt, vom 1. April 1889 ab einen Zuschuß zur Haltung eines Zuchttieres nicht mehr zu bewilligen.
86 3.) genehmigt die am 16. November cr. stattge- fundene Verpachtung der Fischereien.
90 4.) ist mit der Ermäßigung des Zinsfußes der Was- serwerksschuld auf 3 1/2 % vom 1. April 1889 ab einverstan- den.
90 1. Wegebau-Etat pro 1889/90
94 2.) Der Bürgermeister erstattete Bericht über die Verwal- tung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten pro 1887/88.
97 8.) nimmt Kenntniß von der Mittheilung des Vorsitzen- den, daß er sein Amt als Bürgermeister niederzulegen beabsichtigt.
98 3.) Außerdem wird die Gemeinde ebenfalls auf ihre Kosten
100 2.) genehmigt die am 2. Mai cr. stattgefundene Verpach- tung von Acker- und Gartenparzellen g.g. .
101 1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Er- hebung der Marktstandsgelder auf den Wochenmärkten vom 1. October dieses Jahres ab für eigne Rechnung durch städtische Beamte eintreten zu lassen.
102 6.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Niederschlagung von uneinziehbaren Steuern und Gefällen und zwar: pro 1887/88 zum Betrage von 1420 Mark 35 Pfg. pro 1888/89 zum Betrage von 1160 Mark.
103 3.) Während der Miethszeit fällt die Unter- haltung des Miethobjectes ausschließlich dem Erzbischöflichen Stuhle zur Last, welcher auch die Steuern und Feuerversicherungsbeiträge zu tragen hat.
103 5.) Der Erzbischöfliche Stuhl darf das Miethobject nur zu Zwecken des in demselben zu errichtenden Knaben-Convictes benutzen; eine andere Benutzung ist nur mit Genehmigung der Stadt-Verordneten- Versammlung gestattet.
104 6.) Mit Rücksicht auf den mangelhaften Zustand des Gebäudes und die großen, dem Erzbischöf- lichen Stuhle durch die Instandsetzung und die Einrichtung erwachsenden, der Stadt bei Endigung des Vertrages zum Vortheil gereichenden Aus- gaben, wird von der Zahlung eines Miethpreises Abstand genommen.
105 3.) beschließt bis auf Weiteres für die Benutzung des Delinser- ? tionsapparates im Hospital eine Gebühr von 2 Mark zu erheben.
105 5b) beschließt aus der Hälfte des Ueberschusses der Sparkasse de 1888/89 ad 75527 Mark 79 Pfg zur Abrundung des Reserve- fonds 37290 Mark 52 Pfg. zu Gemeindezwecken zu verwenden.
105 5c) beschließt vom 1. October cr. an den Zinsfuß für Sparkassen-Einlagen über 2000 Mark auf 2 1/2 % herabzusetzen.
106 cfr. ad 2.
108 vide Beschluß ad 2 vom 2.9.1889.
110 vide Beschluß vom 16/9 89 ad 4 a.
110 III.) Der Synagogenvorstand gestattet der Stadt das gegen- wärtig zur Schule benutzte Zimmer im Schulhause nebst dem Spiel- platz, den Abortenanlagen und dem Hausflur auch fernerhin als israeli- tische Volksschule zu benutzen und erhält hierfür von der Stadt eine jährliche Vergütung von zehn Mark. Will der Synagogenvorstand die bezeichneten Räumlichkeiten diesem Zwecke entziehen und anderweitig verwerthen, so kann dies nur geschehen, nachdem er diese Absicht der Stadt mindestens ein Jahr vorher angezeigt hat. Die Stadt kann ihrerseits jederzeit, nachdem sie hiervon ein Jahr vorher dem Synagogen-Vorstand Mittheilung gemacht hat, auf die fer- nere Benutzung der genannten Räumlichkeiten verzichten und die israe- litische Volksschule anderweitig unterbringen. In beiden Fällen tritt die Schlußbestimmung des Beschlusses der Stadt-Verordneten-Ver- sammlung vom 20. März 1882 in Kraft. Die Stadt übernimmt die Verpflichtung, die ihr überwiesenen Räume in einem guten Zustand zu erhalten.
110 IV.) Die Stadt übernimmt ferner das gesammte vorhandene Schulinventar nach dem aufgestellten Verzeichniß und gewährt dafür dem Synagogen-Vorstand eine einmalige Vergütung von fünfhundert Mark.
111 vide Beschluß vom 16/9 89 ad 4b.
112 1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Abänderung
114 Beschluß vom 16/9 89 ad 5.
116 Weyerstraße
117 5.) genehmigt die Verpachtung eines Lagerplatzes
125 vide Beschluß ad 6 vom 28.1.90.
125 Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß.
128 vide Beschluß ad 9 vom 10./2. 1890.
128 2.) Zu §. 13. Das Entladen und Beladen von Schiffen und Eisenbahn- wagen an der Abfertigungsstation, sowie den Transport der Güter in den Zollhof beziehungsweise Zollschuppen besorgen ausschließlich die Stadt resp. die von derselben hierzu beauftragten Spediteure zu den von der Stadt festgesetzten Tarifsätzen.
129 1.) Der Bürgermeister erstattete Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindean- gelegenheiten für 1888/89.
130 5.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt den Wegebau-Etat pro 1890/91 zum Betrage von 18.700 Mark fest.
136 Löschung der nebenstehenden drei Zeilen, weil irrig eingetragen, genehmigt. Der Bürgermeister: Wenders.
142 in fernerer Erwägung, daß die baldige Er- richtung eines neuen Conviktes auch im Interesse der Stadt durchaus wünschenswerth und es daher auch angemessen erscheint, wenn sie durch die in Rede stehende Zuwendung gleichzeitig die baldige Ausführung dieses Projektes fördert, erklärt sich die Stadt-Verordneten-Versamm- lung bereit, dem Erzbischöflichen Stuhle eine den von der Bürgerschaft für das frühere Conviktge- bäude gespendeten Beiträgen gleichkommende Sum- me von neun und zwanzigtausend fünf und fünfzig Mark als Beihülfe zur Errichtung eines neuen Conviktgebäudes unter der Bedingung zu überweisen, daß
142 1.) dieses Gebäude für eine Zahl von mindestens vierzig Zöglingen innerhalb der nächsten fünf Jahre im Rohbau fertiggestellt wird, 2.) der Erzbischöfliche Stuhl sich verpflichtet, den ganzen Betrag unverzinslich an die Stadt zurückzu- geben, wenn derselbe frei und ungezwungen das Convikt von Neuss verlegen sollte.
144 Die Uebergabe der Akten-Bücher und Utensilien der Stadt Neuss an den Bürgermeister Tilmann wur- de vorbehalten, sodann die Einführung des Bürgermeisters als geschehen erklärt und zur Beurkundung dessen die gegenwärtige Verhandlung nach Vorlesung unterschrie- ben wie folgt: gez: Tilmann Bürgermeister. Stadtverordneten: gez: Melchers, Wilhelm Thywihsen. Franz Werhahn gez: Frhr. von Schorlemer, Landrath.
144 Für die Richtigkeit der Abschrift: Der Bürgermeister: Tilmann
145 3.) beschließt die Entwässerung der Capitelstraße; die Ausführung soll jedoch erst nach Fertigstellung des Nivellements der genannten Straße erfolgen;
146 12.) genehmigt die Niederschlagung von uneinzu ? Steuern und Gefällen und zwar pro 1888/89 zum Betrage von 28 Mark pro 1889/90 zum Betrage von 26 Mark 20 Pf., 126 Mark 50 Pf., 187 Mark 35 Pf. und 65 Mark.
147 2.) bewilligt zur Unterstützung der Ferien-Colo- nien einen einmaligen Zuschuß von zweihundert Mark;
155 vide Beschluß ad 1 vom 15/12 1890
155 3.) St.V.V. beschließt den Erlaß eines Ortsstatuts in Gemäßheit des §. 112 des Invaliditäts- und Alters-Versicherungs-Gesetzes;
156 Ortsstatut. Auf Grund der §.§. 112 und 113 des Gesetzes, betreffend die Invali- ditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, beschließt die Stadt- verordneten-Versammlung, vorbehaltlich der Genehmigung der höheren Verwaltungs-Behörde, Folgendes:
156 §. 2 In Betreff derjenigen versicherungspflichtigen Personen, welche keiner der obigen fünf Krankenkassen angehören, wird bestimmt, daß: 1.) die Ortskrankenkasse für Handwerksgesellen und Gewer- be-Gehülfen die in §. 1 dieses Ortsstatuts bezeichneten Funk- tionen a.) für alle versicherungspflichtigen Personen, welche in den dieser Krankenkasse gehörigen Betrieben beschäftigt, aber nicht krankenversicherungspflichtig sind, b.) für die Versicherungspflichtigen der Landwirtschaft, 2.) die Ortskrankenkasse für Fabriken und Hausindustrie für alle andern versicherungspflichtigen Personen zu übernehmen hat.
156 §. 3. Die Arbeitgeber der unter §. 2 bezeichneten, zu keiner Krankenkasse gehörigen Versicherten sind verpflichtet, jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person spätestens
157 §. 5. Gegenwärtiges Ortsstatut tritt mit dem 1. Januar 1891 in Kraft. So beschlossen in der Stadtverordneten-Versammlung zu Neuhs am 10. November 1890. _______________________
157 Zur Beglaubigung: Der Bürgermeister: [gez.] Tilmann
158 5.) St.V.V. bewilligt für die Vorarbeiten zur Anfertigung des städtischen Bebauungsplanes für die Zeit bis 1. April 1891 einen weiteren Credit von Zweitausend fünfhundert Mark.
160 8.) beschließt, vom 1. Januar 1891 ab die Erftgebühren für transitirendes ? Steinsalz, Glaubbersalz, Gyps und Eisenbahn-Materialien auf einen Pfg. pro hundert kg bei einer Expedition im Transit von im Ganzen zweitausend Doppelwagen pro Etatsjahr auf Widerruf zu ermäßigen. Der Widerruf hat ein Jahr vor dem Inkrafttreten zu erfolgen. Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Maerz 1891 tritt die Ermäßigung ein ohne Rücksicht auf die Höhe der Transporte.
161 12.) beschließt die Verpachtung der Gemeindejagd ab 1. Februar 1891 nach der vorgelegten Karte unter den bisherigen Bedingungen (und unter ausdrücklichem Ausschluß des Treibjagens an Sonn- und Feiertagen;)
162 2.) versagt dem am 24. Dezember 1890 stattgefundenen Verkauf von Kopfweiden den vorbehaltenen Zuschlag;
164 3.) lehnt den Antrag auf einmalige Theuerungszu- lage für Heizung der Schulen ab;
164 5.) Unter Abänderung des Beschlusses vom 21. Mai 1883 wird beschlossen, vom 1. October des Jahres ab das Anschlussrohr der Wasserleitung nur bei Neubauten, sofern diese innerhalb eines halben Jahres nach der polizeilichen Abnahme an die Wasserleitung angeschlossen werden, bis zur Fluchtlinie des Grundstücks auf städt. Kosten zu legen, soweit dieses Rohr die Länge von zehn Metern nicht übersteigt.
166 5.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt den Wegebau- Etat pro 1891/92 zum Betrage von Zwanzigtausend vierhundert Mark fest;
166 9.) lehnt den Antrag des Lehrers W. Pesch auf Anrechnung seiner auswärtigen Dienstjahre bezw. um Remuneration ab.
169 1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Erlaß eines Ortsstatuts auf Grund der §§. 112 Ziffer 1 und 113 des Invaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetzes vom 22. Juni 1889.
169 3.) beschließt für die Tilgung der Capitalschuld der Gasanstalt von 700000 Mark einen zwanzig- jährigen Amortisationsplan zu Grunde zu legen und für das Etatsjahr 1891/92 aus den Ueber- schüssen der Gasanstalt einen Betrag von zehn- tausend Mark zur Verfügung der Stadt zu stellen;
170 [gez.] Kemper Protokollführer.
170 Ortsstatut.
170 §. 2. Die Erhebung der Beiträge erfolgt zu den jetzt bei diesen Kassen üblichen Zahlungsperioden der Kranken-Ver- sicherungs-Beiträge.
170 §. 3. Die Arbeitgeber sind berechtigt, den von ihnen beschäftigten
171 §. 4. Eine besondere Verpflichtung zur An- und Abmeldung der auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1889 Versicher- ten besteht nicht; es gelten die auf Grund der Kranken- kassenstatuten bezw. des §§. 49 Absatz 1 des Kranken-Ver- sicherungs-Gesetzes vom 15. Juni 1883 zu erstattenden An- und Abmeldungen gleichzeitig für die Invalidi- täts- und Alters-Versicherung.
171 §. 5. Die Ausstellung und der Umtausch der Quittungs- karten ( §.§. 103 und 105 des Gesetzes) erfolgt durch die nach §. 1 dieses Ortsstatuts mit der Einziehung der Bei- träge beauftragten Krankenkassen, soweit es um die diesen Kassen als Mitglieder angehörenden Versicherten sich handelt.
171 §. 6. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Quittungs- karten ihrer Mitglieder, so lange dieselben im Bezirk der Stadtgemeinde Neuhs versichert sind, auf deren Ver- langen aufzubewahren.
171 Neuss, den 9. Maerz 1891. Die Stadtverordneten-Versammlung: gez: Unterschriften. __________________ Für die richtige Abschrift: Neuss, den 10. Maerz 1891. Der Bürgermeister: [gez.] Tilmann
172 3.) Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen, pro 1891/92 a) von der Gewerbesteuer 10 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 40 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingir- ten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % von Stufe 3 " 150 % " " 4 bis 6 " 200 % " " 7 " 9 " 250 % " " 10 " 12 " 280 %
175 5.) Der am 23. April stattgefundene Verding der Wegebau- Materialien pro 1891/92 wird nicht genehmigt. Es soll ein neuer Verding stattfinden.
177 4.) der Anschluß an eine Immediateingabe betr. Einführung eines gemeinsamen sechsklassigen Unterbaues für alle höheren Schulen, wird mit einem Zusatz beschlossen.
179 12.) Es werden niedergeschlagen an rückständigen Communal- steuern pro 1890/91: dreihundert dreiundfünfzig Mark 56 Pfg.
179 13.) Desgleichen an rückständiger Hundesteuer pro 1890/91 neun- undvierzig Mark fünfzig Pfg.
179 14.) Desgleichen an rückständigen Wohnungsmiethen pro 1889/90 Einhundert siebenundachtzig Mark 50 Pf. pro 1890/91 vierhundert fünfundvierzig Mark 25 Pf.
179 14 a. Desgleichen an Wassergeld pro 1890/91: dreiundsechszig Mark 52 Pf.
179 16.) genehmigt eine Ausgabe von fünfzehn Mark 65 Pf. und eine solche von fünfzig Mark aus Anlaß erlittener Unfälle.
182 vide Beschluß ad 4 am 14/6.92.
183 2.) lehnt die Errichtung eines Gewerbegerichts ab;
184 5.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt den Antrag auf Ertheilung der Concession zu einer electrischen Anlage ab;
184 8.) bewilligt für Stiftung von Ehrenpreisen beim Neußer-Bürger-Schützenfest die Summe von dreihundert Mark unter der Bedingung, daß der Krönungsball am Mittwoch nach der Kirmeß abgehalten wird;
188 5.) genehmigt den Anschluß an eine Petition, betreffend Entschädigung der Gemeinde für die aus der Hand- habung der socialreformatorischen Gesetze erwachsenden Verwaltungskosten;
189 1.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Armenordnung nebst Instruction für die Armenpflege fest.
192 3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt von einer Kündigung der Jagdpachtverträge Abstand zu nehmen;
194 2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Anschluß an eine Vorstellung betreffend die projectirten neuen Nachtschnellzüge auf der Strecke Köln -. Berlin;
194 6.) beschließt, die Einkommen von 660 bis 900 Mark zur Communalsteuer heranzuziehen, die geringeren Ein- kommen dagegen von der Communalsteuer freizu- lassen;
195 1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den §. 2 der am 2. October ds. Js. festgestellten Armenordnung abzuändern wie folgt:
195 2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den vorgelegten Entwurf eines Nachtrages zu der Regu- lation für die Gemeinde-Einkommensteuer;
197 3.) beschließt von dem Erlasse einer statutarischen Bestimmung in Gemäßheit des §. 105 b der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891 einstweilen Abstand zu nehmen;
197 4.) wählt zu Mitgliedern der verschiedenen Commissionen:
200 12.) bewilligt einen Credit von einhundert Mark zur Deckung der Insertionskosten und der Kosten der Ausschmückung des Festlokales bei Gelegenheit des Festessens am Kaisergeburtstage.
201 a.) Die Stadt Neuhs übergibt das Object mit denjenigen Lasten und Gerechtigkeiten, wie sie es besessen hat und garantirt für Freiheit von Hypotheken, nicht für die Genauigkeit des angegebenen Flächenmaßes.
201 c.) Wenn das verkaufte Object aufhört, den Zwecken des Ordens zu dienen, so kann die Stadt dasselbe zurücknehmen gegen Erstattung des vom Ankäufer gezahlten Preises.
201 d.) Ankäufer ist verpflichtet, sobald es die Stadt verlangt, den in die Hammthorwallstraße fallenden Theil des Gartens gegen Ersatz des bezahlten Werthes nach Maß- gabe der dem Verkauf zu Grunde liegenden Taxe nämlich mit 8 Mark (acht Mark) pro Quadratmeter abzutreten. In diesem Falle hat die Stadt die Garten- mauer auf der neuen Grenze wieder herzustellen und das Trottoir mit Rinnsteinen auf städtische Kosten anzulegen.
201 e.) Auf den Kaufpreis ad 50000 Mark sind bei Errichtung des notariellen Vertrages 10000 Mark abzulegen. Der Rest ist mit drei einhalb Prozent zu verzinsen. Der Restkaufpreis ist durch annehmbare Bürgschaft oder hypothekarischer Eintragung sicher zu stellen. Rückzahlungen auf den Kaufpreis können jederzeit in Höhe von nicht unter 1000 Mark erfolgen.
204 4.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt den Wege- bau-Etat pro 1892/93 zum Betrage von zweiundzwanzigtausend Mark fest.
210 3.) lehnt die Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten des Rheinischen Handwerkertages ab.
210 vide Beschluß ad 3 vom 14.6.92.
212 3.) Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen, pro 1892/93 a.) von der Gewerbesteuer 10 % b.) von der Grund- und Gebäudesteuer 40 % c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Einkommensteuer von einer Jahressteuer von 4 Mark(: Einkommen von 660-900 Mark:) 75 % von einer Jahressteuer von 6 Mark (: Einkommen von über 900-1050 Mark:) = 100 % von einer Jahressteuer von 9, 12 und 16 Mark (: Einkommen von über 1050-1800 Mark:) = 125 %
215 Die unterzeichneten Stadtverordneten, von der Erklärung der Verwaltung zum vorstehenden Beschlusse ad 3 Kenntniß nehmend, können sich mit dem Inhalte desselben bezüglich des festgestellten Communalsteuer-Einlage-Malus pro 1892/93 nicht einverstanden erklären.
216 vide Beschluß ad 13 vom 14.6.92.
219 vide Beschluß ad 7 vom 20/7 91.
220 9.) Es werden niedergeschlagen a) an rückständigen Communalsteuern pro 1890/91: einundvierzig Mark. b) an rückständigen Communalsteuern pro 1891/92: einhundert sechsundvierzig Mark vierund- dreissig Pfennig. c) an rückständigen Wohnungsmiethen pro 1891/91: dreihundertneunundsiebenzig Mark. d) an rückständiger Hundesteuer pro 1891/92: vierzig Mark fünfzig Pfennig;
220 11.) bewilligt dem Hauptlehrer Prediger aus Anlaß sei- nes 25 jährigen Dienstjubiläums in hiesiger Stadt eine Gratifikation von einhundert fünfundzwanzig Mark;
223 2.) beschließt von Preiskegeln eine Armenabga- be von zehn Mark pro Tag zu erheben und
228 9.) Stadt-Verordneten-Versammlung vertagt die Ange- legenheit, betr. Annahme eines Vermächtnisses;
229 1 b.) beschließt, daß die am 1. Januar 1893 ins Le- ben tretende Ortskrankenkasse für alle nach §. 1 des Kranken-Versicherungs-Gesetzes versicherungs- pflichtigen, sowie auch für diejenigen Personen errichtet werden soll, auf welche durch das heute beschlossene Ortsstatut die Versicherungspflicht erstreckt ist;
229 1 e.) beräth ein neues das Statut vom 24. August 1887 aufhebendes Ortsstatut über Ausdehnung des Kranken-Versicherungszwanges in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 10. April 1892 und setzt dieses Statut fest.
230 Ortsstatut betreffend die Kranken-Versicherung in der Stadtgemeinde Neuss
230 Auf Grund der §§. 2 und 54 des Krankenversicherungs- gesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 wird hiermit für die Stadtgemeinde Neuhs folgendes Ortsstatut erlassen:
230 §. 1. Die Anwendung der Vorschriften des §. 1 des Kranken- versicherungsgesetzes (:der Versicherungszwang:) wird erstreckt:
230 a.) auf diejenigen im §. 1 des Gesetzes bezeichneten Personen, deren Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im Voraus durch den Arbeitsver- trag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, jedoch mehr als drei Tage dauert,
230 b.) mit der vorstehenden Maßgabe 1.) auf alle im Communalbetriebe der Stadt Neuhs beschäftigten Personen, auf welche die Anwendung der Vorschriften des §. 1 des Gesetzes nicht durch ander- weite reichsgesetzliche Vorschriften erstreckt ist, 2.) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eige- nen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäf- tigt werden (:Hausindustrie:) und zwar auch für den Fall, daß sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rechnung ar- beiten.
230 §. 2. Die in dem vorstehenden Paragraphen aufgeführten Personen werden mit dem Zeitpunkte ihres Eintritts in die Beschäftigung Mitglieder der am 1. Januar 1893 in's Leben tretenden Allgemeinen Ortskrankenkasse zu Neuss.
230 §. 3. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, jede von ihren
231 §. 4. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beiträge für die von ihnen beschäftigten nach §. 1 versiche- rungspflichtigen Personen zu den durch das Kassen- statut zu bestimmenden Zahlungsterminen bei der Ortskrankenkasse einzuzahlen. Sie sind berechtigt, zwei Drittel der Beiträge den Ver- sicherungspflichtigen bei den Lohnzahlungen am Lohn einzubehalten. Sind Abzüge für eine Lohn- zahlungsperiode unterblieben, so dürfen sie auch noch bei der Lohnzahlung für die nächstfolgende Lohnzahlungs- periode nachgeholt werden. Ein Drittel der Beiträge haben die Arbeitgeber aus eigenen Mitteln zu leisten. Eintrittsgelder belasten nur die Versicherten. Dieselben sind mit dem ersten fälligen Beitrag einzuzahlen. Die Beiträge sind so lange fortzuzahlen bis die vorschriftsmäßige Abmeldung erfolgt ist.
232 §. 6. Arbeitgeber, welche der ihnen obliegenden Anmeldepflicht oder fahrlässiger Weise nicht genügen, haben alle Auf- wendungen, welche die Krankenkasse auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift in einem vor der Anmeldung durch die nicht angemeldete Person veranlaßten Unterstützungsfalle gemacht hat, zu erstatten.
232 §. 7. Gegenwärtiges Orts-Statut wurde in der Sitzung der Stadt-Verordneten-Versammlung vom heutigen Tage festgesetzt. Dasselbe tritt an Stelle des Orts- statuts vom 24. August 1887 mit dem 1. Januar 1893 in Kraft.
236 vide Beschluß ad 6 vom 12/12 1892.
236 a.) der g. Hess muß sich verpflichten, falls eine Verlegung der im alten Stadtbauplan vorgesehe- nen Baufluchtlinie erfolgt und die neue Linie sein Grundstück um ein größeres Stück als die alte Linie anschneidet, dieses Terrain unentgeltlich an die Stadt abzutreten und sein Gebäude rechtzeitig mit dem Ausbau der Straße entsprechend zurückzuverlegen; b.) Ferner muß er sich verpflichten, im Falle er an der neu ausgebauten Straße bauen will, sich den Be- stimmungen des Ortsstatuts vom 3. Maerz 1877 be- züglich der Straßenbaukostenbeiträge etc. zu unter- werfen;
238 vide Beschluß ad 1 vom 9/5 1894.
244 A. Armenkasse: in Einnahme auf: 135325 Mark 11 Pf. in Ausgabe auf: 126650 " 30 Pf. _____________________ Der Bestand beträgt: 8674 " 81 Pf. Die Einnahme-Reste betragen: 532 Mark 24 Pf.
247 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
247 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez,] Werhahn [gez.] B Josten [gez.] Th Leuchtenberg [gez.] Kemper Protokollführer.
249 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
249 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Th melchers [gez.] Foller [gez.] Hofstadt [gez.] Kemper Protokollführer.
250 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
250 [gez.] Tilmann [gez.] Th melchers [gez.] Werhahn [gez.] Hofstadt [gez.] Kemper Protokollführer.
250 Die Berathung des Etats wurde fortgesetzt
251 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
251 [gez.] Tilmann [gez.] Th melchers [gez.] Hofstadt [gez.] Werhahn [gez.] Kemper Protokollführer.
251 Nach Berathung und Feststellung der Positionen Titel III Artikel 7, Titel V, Titel VII Artikel 16, 17 und 33 der Einnahme, sowie Titel X Artikel 30 der Ausgabe wurde der Etat der Stadtkasse pro 1893/94 festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf sechshun- dert ein und siebenzig Tausend sechshundert zwei und neunzig Mark.
252 Entscheidung der Aufsichtsbehörde vorzubehalten.
252 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
252 [gez.] Tilmann [gez.] Th melchers [gez.] Werhahn [gez.] Hofstadt [gez.] Kemper Protokollführer.
253 zu bewirken und zur Erstattung der vorgelegten Kosten nebst drei Prozent Zinsen einen Ausstand ? bis zu fünf Jahren zu gewähren;
254 Vorgesehen, genehmigt und unterschrieben.
254 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Hofstadt [gez.] Th melchers [gez.] Werhahn [gez.] Kemper Protokollführer.
256 9.) vertagt die Beschlußfassung über die Anträge betr. Anpachtung bezw. Ankauf an Hafenplätzen;
256 Vorgelesen, genehmigt und unter- schrieben.
256 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Th melchers [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
257 Zu Tit. VII Art. 33 der Einnahme des Etats pro 1893/94 "Aus dem Bestand pro 1892/93" nur 5000 Mark in Ein- nahme zu stellen;
257 Zu Art. VI Art. 34. Mit der Rücksicht auf den Beschluß der gestrigen Sitzung ad 2 soll, da zur Deckung der ad 36000 Mark veranschlagten Kosten der außerordent- lichen Baggerung zunächst noch der Betrag von 15000 Mark, welcher den Rest der städtischen Anleihe bildete, zur Verfügung steht, ferner die etatsmäßig schon bewilligten 7000 Mark für Baggerungen zu verwenden sind, als pos. 34 d) eine Summe von 14000 Mark noch ferner in Ausgabe gestellt wer- den.
257 Zu Tit. V Art. 1 der Einnahme, zur Deckung des Deficits, sollen 240342 Mark eingestellt werden.
258 2.) Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen, pro 1893/94 a) von der Gewerbesteuer 15 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 45 % c) als Communalsteuer von der auf das Ein- kommen fallenden wirklichen und fingirten Einkommensteuer von einer Jahressteuer von 4 Mark (Einkommen von 660 - 900 Mark) 125 % von einer Jahressteuer von 6 Mark (Ein- kommen von über 900 - 1050 Mark) 125 % von einer Jahressteuer von 9 Mark und mehr (Einkommen über 1050 Mark) 170 % zu erheben.
258 Vorgelesen, genehmigt und unter- schrieben.
258 [gez.] Tilmann [gez.] Wilh. Geyr [gez.] F. Hermkes [gez.] H. Tosetti [gez.] Kemper Protokollführer.
260 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
260 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] H. Tosetti [gez.] Frings [gez.] Wilh. Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
260 2.) beschließt von jetzt ab an Weidgeldern fünf und siebenzig Pfennige pro Tag und Stück zu erheben.
261 3.) beschließt, Ersuchen an andere Kassen oder Behörden um Einziehung von Gemeinde-Steuer- Rückständen nur dann zu richten, wenn der Rest mindestens eine Mark beträgt.
261 8.) Es werden niedergeschlagen: a.) an rückständigen Communalsteuer p.p. pro 1891/92 sieben und siebenzig Mark 71 Pfg., b) an rückständigen Communalsteuern pro 1892/93 acht und vierzig Mark 56 Pfg.,
262 c.) an rückständiger Grundsteuer pro 1892/93 zwei und zwanzig Mark 50 Pfg.
262 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
262 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Lonnes [gez.] Meuter [gez.] H Frings [gez.] Kemper Protokollführer.
263 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
263 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Meuter [gez.] H. Frings [gez.] W. Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
264 5.) Die Rechnung der Sparkasse de 1892/93 wird
266 Nachträglich wird bemerkt, daß dem vor- stehend ad 10 der Tages-Ordnung protokollirten Vertagungs-Beschlusse folgende Beschlußfassungen vorangegangen sind:
267 die Wahl hiernach perfect sei, erhob sich abermals Widerspruch und gelangte ein hierauf gestellter Antrag auf Vertagung zur Annahme.
267 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
267 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Wilh Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
268 c). Gebrüder Schram legen auf ihre Kosten im Innern ihrer Fabrik eine neue Eisenrohrleitung, welche das Wasser in den neuen städtischen Ka- nal in der Brandgasse ableitet;
268 Die Kosten der Canalanlage ad 1000 Mark werden bewilligt und sollen diese mit Rücksicht darauf, daß das Terrain des städtischen Invalidenhauses in Folge der Ablösung der Servitut bedeutend an Werth ge- winnt, aus den Substanzgeldern der Stadt ent- nommen werden;
268 2). genehmigt nachträglich die Verlängerung des Canals
270 Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben:
270 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez,] Wilh. Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
272 bewilligt den für den Ausbau der gedachten Straßen, sowie für den Grunderwerb erforderlichen Betrag von elftausend dreihundert Mark mit der Maßgabe, daß zur Deckung dieses Betrages zunächst die eingezahlten Straßenkosten mit achthundert acht und neunzig Mark fünfzig Pfg. nebst Zinsen, sowie die von den Interessenten gezeichneten Bei- träge, deren Vereinnahmung genehmigt wird, mit zweitausend vierhundert sechs und achtzig Mark siebenzig Pfennigen verwendet werden und der er- forderliche Restbetrag aus dem Substanzvermögen der Stadt entnommen und demselben in der Weise wieder zugeführt werden soll, daß die eine Hälfte der aufgewandten Kosten in den Etat pro 1894/95, die andere Hälfte in den Etat pro 1895/96 als Ausgabe eingestellt wird.
273 Vorgelesen, genehmigt u. unterschrieben:
274 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
274 [gez.] Thywihsen [gez.] Frings [gez.] Wih. Geyr [gez.] H. Tosetti [gez.] Kemper Protokollführer.
275 a). Mauritz ist verpflichtet, für sein neben dem Kohlenlagerplatze befindliches Haus die Anschluß- kosten mit 10 Mark per laufenden Meter Haus- fronte zu entrichten;
275 c).die auf dem Kohlenlagerplatze anzulegen-
277 Substanzvermögen der Stadt entnommen und diesem in der Weise wieder zugeführt werden, daß die jährlichen Einnahmen aus den verkauften Grabstellen refundirt werden.
277 vorgelesen - genehmigt - unterschrieben.
277 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Lonnes [gez.] Frings [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
279 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
279 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Wilh Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
280 2.) Stadtverordneten-Versammlung wählt zu Mit- gliedern der verschiedenen Commissionen:
281 5.) die Angelegenheit, betreffend Gehaltserhöhung für Beamte, wird bis zur Etatsberathung pro 1894/95 vertagt.
281 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
281 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
283 Zeichnungen behufs Erörterung der Wünsche der Interes- senten in Verbindung zu halten."
283 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
283 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
283 2). stellt unter Aufhebung des Gehalts-Regu-
284 §. 1. Das Jahresgehalt der Lehrer beträgt: a). während der provisorischen Anstellung 1100 Mk b). im ersten, 2. und 3. Dienstjahre nach der de- finitiven Anstellung 1200 " c). " 4., 5. und 6. " " 1300 " d). " 7., 8. und 9. " 1500 " e). " 10., 11 " 12. " 1600 " f). " 13., 14. " 15. " 1700 " g). " 16., 17. " 18. " 1800 " h). " 19., 20. " 21. " 1900 " i). " 22., 23. " 24. " 2000 " k). " 25., 26. " 27. " 2100 " l). " 28., 29. " 30. " 2200 " m). " 31. und den folgenden Dienstjahren nach der definitiven Anstellung 2300 "
284 §. 2. Das Jahresgehalt der Lehrerinnen beträgt: a). während der provisorischen Anstellung ........... 900 Mk b). im 1., 2. u. 3. Dienstjahr nach der definitiven Anstellung 1000 " c). " 4., 5. u. 6. " " " " 1100 " d). " 7., 8. " 9. " " " " 1200 " e). " 10., 11. u. 12. " " " " 1300 " f). " 13., 14. " 15. " " " " 1400 " g). " 16., 17. " 18. " " " " 1500 " h). " 19., 20. " 21. " " " " 1500 " i). " 22., 23. " 24. " " " " 1500 " k). " 25., 26. " 27. " " " " 1500 " l). " 28., 29. " 30. " " " " m). " 31. und den folgenden Dienstjahren nach der de- finitiven Anstellung 1500 "
285 §. 3. Das Einkommen aus kirchlichen, wie aus anderen Nebenämtern, welche mit dem Lehreramt nicht organisch verbunden sind, ist auf das aus dem Hauptamt fließende Ein- kommen nicht anzurechnen.
285 §. 5. Das Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe er- folgt von selbst.
286 §. 7. Die Erhöhung der Besoldung oder Miethsent- schädigung nimmt ihren Anfang mit dem 1. April 1894 und wird von diesem Tage an nur nach Etatsjahren berechnet, mit der Maß- gabe, daß die Zeit von 6 Monaten und darüber als ein ganzes Jahr, von weniger als 6 mona- ten aber nicht in Anrechnung gebracht wird.
287 sammlung in Betracht gezogen.
287 §. 9. Die Gehälter und die Miethsentschädigungen werden monatlich im Voraus gezahlt.
287 3). Der Wegebau-Etat pro 1894/95 wird fest- gestellt zum Betrage von dreiundzwanzig- tausend Mark.
288 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
288 [gez.] Tilmann [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokoll- führer.
289 vorgelegten Plane fest;
290 ben Zustande abtritt, wie er sie angetreten hat;
291 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
291 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
292 nahm die Stadtverordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß.
292 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
292 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] W Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
294 Ausgabe Tit. II b Art. 1 - 14. " IV und V " VI Art. 13 - 42 " VII " VIII Art. 96 - 112 " IX " X Art. 1 - 15 u. 18 - 28.
294 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
294 [gez.] Tilmann [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] Wilh. Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
296 besonderem Beschlusse der Stadt-Verordneten-Ver- sammlung vorbehalten.
296 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
296 [gez.] Tilmann [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] Wilh Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
298 geführt werden soll;
298 8.) die den heutigen Tage stattgefundene Ver- pachtung von Ackerland und Wiesen wird genehmigt.
298 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
298 [gez.] Thywihsen Beigeordneter [gez.] Kistemann [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] Heinr. Jaegers Kemper Protokollführer.
301 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
301 [gez.] Thywihsen [gez.] Heinr. Tosetti [gez.] B Josten [gez.] Franz Hermkes [gez.] Wilh Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
303 rechnung) unentgeltlich in das Eigenthum der Stadt übergehen;
303 Bullen- haltung
303 6.) beschließt, zur Aufbringung des Deficits pro 1894/95 a) von der Gewerbesteuer 50 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 50 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Einkommen- steuer von einem fingirten Einkommensteuersatze von 4 Mk 170 % (Einkommen on 660 - 900 Mk.) von einem Einkommensteuersatze von 6 Mk und mehr 170 % (Einkommen über 900 Mark) zu erheben, dagegen die Betriebssteuer communal- steuerfrei zu lassen;
304 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
304 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Better [gez.] P. Franz Gater [gez.] Heinr. Jaegers [gez.] Kemper Protokollführer
304 ad c vide Beschluß vom 19/6 94 ad 4
305 jahr, also über das Jahr hinaus, in welchem der Anschluß stattfindet, erfolgt, sind von da ab 4 % Zinsen zu zahlen; d) im Falle eines Besitzwechsels und sofern der anschluß im polizeilichen Zwangswege erfolgt, ist der gestundete Betrag sofort zu zahlen; e.) in jedem Falle hat der Gesuchsteller sich persönlich haft- bar zu machen und die Exequirbarkeit wie bei Steuer- forderungen anzuerkennen.
306 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
306 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Better [gez.] Jul. Busch [gez.] Heinr. Jaegers [gez.] Kemper Protokollführer.
306 beschließt, die Angelegenheit betreffend Feststellung
307 5.) vertagt die Angelegenheit betreffend Ankauf eines Hauses;
308 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
308 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F. Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
308 Vorgelesen
308 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F. Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
309 vide Beschluß vom 9/10 94 ad 2
309 4.) lehnt das Gesuch verschiedener Anwohner der Bergheimerstraße auf Ermäßigung der Canalan- schlußgebühren ab; beschließt in Ergänzung des bezüg- lichen Beschlusses vom 9. Mai dieses Jahres ad 1 c, daß eine Verzinsung der gestundeten Canal-Einmün- dungsgebühren erst vom Anfange des zweitfolgenden Etatsjahres ab, also vom 1. April des zweiten Etats-
310 jahres nach erfolgtem Anschlusse erfolgen soll.
310 d) den §. 3 abzuändern wie folgt: Die den Lehrern oder Lehrerinnen aus staatlichen Mitteln gewährten Dienstalterszulagen wer denselben auf das Gehalt angerechnet, das heißt nur soweit, als die gegenwärtige Einkommens- ordnung eine Verbesserung gegen früher enthält.
311 zustande festzuhalten;
311 8.) Es werden niedergeschlagen: a) an rückständigen Commnalsteuern pro 1892/93 9 Mark 10 Pf. geschrieben Neun Mark und zehn Pfennig b) an rückständigen Communalsteuern pro 1893/94 86 Mark 81 Pf. geschrieben Sechs und achtzig Mark und ein und achtzig Pfennig, c) an rückständiger Wohnungsmiethe 190 Mark ge- schrieben einhundert und neunzig Mark; d) an rückständiger Hundesteuer pro 1893/94 40 Mark 50 Pf. geschrieben vierzig Mark und fünfzig Pfennig.
311 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
311 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
312 4.) beschließt, bis auf Weiteres an Weidgeldern 40 Pfg. pro Tag und Stück zu erheben;
312 a.) Für das beim Neubau des jetzt vorhandenen Hauses in Anspruch genommen, vor der
313 jetzigen Fluchtlinie liegende Terrain sind pro q Me- ter zehn Mark an die Stadt zu zahlen;
313 c.) Schwien hat vor der Bebauung des sub b bezeich- neten Terrains die Genehmigung der Eigenthü- mer der dahinterliegenden Grundstücke nachzu- weisen, die in Folge des Eigenthumserwerbs auf ihn übergegangene Verpflichtung zur Reinhaltung des als Durchgang zu den Nachbarhäusern die- nenden Terrains ausdrücklich anzuerkennen und an dem Durchgange im Thor, welches verschlos- sen gehalten werden muß, anzubringen;
313 d) Schwien ist verpflichtet, vor dem ganzen Besitz- thum bis an die Straßenrinne ein Trottoir aus niedermendiger Platten anzulegen und dieses Trottoir sowohl als auch die Hälfte der Straße stets ordnungsmäßig zu reinigen;
314 a.) die Firma Gebrüder Koenemann für die von ihr in dem Gebäude benutzten zwei Räume (Comptoir und Zimmer für den Meister) die Reini- gung, Heizung, Beleuchtung Wasserversorgung, sowie den Anstrich des Gebäudes und das Theeren des Daches desselben übernimmt,
314 b.) die Firma Gebrüder Koenemann die Garan- tie für die Verzinsung und Amortisation des Be- trages von 7000 Mark in Höhe von 6 % auf so lan- ge übernimmt, bis durch Erhebung von Gebühren von den die Abfertigungsstelle benutzenden Inte- ressenten die Verzinsung und Amortisation eine anderweite Regelung erfahren hat;
314 c.) die sonstigen bezüglich des Dampfkrahnens etc. getroffenen Vereinbarungen in der bisherigen Weise bestehen bleiben.
315 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
316 2. Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt von dem Ueberschusse der Sparkasse pro 1893/94 im Be- trage von 74505 Mark 67 Pfg. die Hälfte mit 37252 Mark 83 Pfg. zu außerordentlichen Gemeinde- zwecken zu verwenden;
319 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
319 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Better [gez.] W Geyr [gez.] Heinr Jaegers [gez.] Kemper Protokollführer.
319 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
319 [gez.] Tilmann [gez.] Kistemann [gez.] Meuter [gez.] Better [gez.] P. Franz Gater [gez.] Kemper Protokollführer.
322 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
322 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F. Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
324 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
324 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] F. Hermkes [gez.] Wilh. Geyr [gez.] Kemper Protokollführer.
324 1.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt,
325 2.) genehmigt das Abkommen mit den Vormün- dern der Minorem? Tillmann, betreffend Her- gabe von Straßenterrain an der Büttgerstraße, gegen eine Pachtentschädigung von 4 Mark pro Jahr; bewilligt außerdem die Kosten der an der Büttger- straße herzustellenden Hecke;
325 3.) genehmigt die Errichtung eines kleinen, balkon- artigen Vorbaues an dem Fabrikgebäude der Firma Michels & Comp. über der Erft, (zwischen den Etablisse- ments von Josten und Michels & Comp) gegen jeder- zeitigen Widerruf und Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von 3 Mark;
325 4.) beschließt die Anlage eines Canals in der Crefelderstraße zwischen der Capitel- und Königs- straße, wobei die erforderlichen Hausan- schlüsse bis zum Trottoir herzustellen sind, und bewilligt den erforderlichen Credit von etwa 5000 Mark, welcher einstweilen aus dem im Etat vorgesehenen Betrage für Verzinsung und Amortisation eines noch aufzunehmenden Anleihebetrages gedeckt werden soll. Die Anlagekosten sollen später aus der noch aufzuneh-
326 menden Anleihe bestritten werden; die Haus- anschlußkosten sollen dagegen von den Interessen- ten, sobald die Häuser an den Canal angeschlossen werden können, eingezogen werden;
327 aufstellen zu lassen, dessen Miete mit 6 Mark pro Jahr die Eisenbahn wie alle übrigen Consumenten zu zahlen hat;
327 Vorgelesen genehmigt und unterschrieben:
327 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Frings [gez.] H. Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper Protokollführer.
329 sechzig Mark und III. Klasse vierzig Mark als Kauf- preis zu erheben und die 5 m breiten Wege mit einer dop- pelten Reihe Bäume zu bepflanzen unter Benutzung der er- forderlichen Grabstellen;
330 1. Stadt-Verordneten-Versammlung hat nichts dagegen
331 3. beschließt eine Steuer-Ordnung, betr. Erhebung von Armen-Abgaben von Lustbarkeiten innerhalb der Bürger- meisterei Neuss;
335 3. beschließt den Anschluß an eine Petition, welche die Beseitigung der zur Zeit einer ausgiebigen kommunalen Besteuerung des Bieres, Branntweines und Weines entgegenstehenden reichsgesetzlichen Be- schränkungen bezweckt;
337 1. Stadtverordneten-Versammlung lehnt die ortsstatutarische Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe beziehungs- weise eine Petition auf anderweitige Feststellung der Ver- kaufsstunden an Sonn- und Feiertagen ab;
338 10. setzt die von dem neuen Stadtrentmeister zu leistende Caution auf 15000 Mark fest;
338 11. setzt das Gehalt des neuen Stadtrent- meisters auf 4200 Mark pro Jahr fest mit der
341 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
341 Der Wegebau-Etat pro 1895/96 wird festgestellt
342 g. Der Credit zur Vornahme außergewöhnlicher Arbeiten wird von 1900 auf 2200 M. erhöht.
342 h. Für Beschaffung und Zerkleinerung von Basalt für das Jahr 1896/97 sollen im Herbste 1895 aus den Substanz-
343 2. Zur Unterhaltung der Wege bis zum 1. April 1895 wird zu dem Wegebau-Etat pro 1894/95 ein ein Nachcredit von 2350 Mark bewilligt.
343 6. Die Angelegenheit, betr. Antrag auf Auszahlung der erhöhten Gehälter der Lehrpersonen pro 1894/95, wird vertagt.
344 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
346 5. Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt für die Einrichtung einer Bau-Registratur einen Betrag von sechshundertsiebenzig Mark;
347 8. lehnt den Antrag der Lehrpersonen auf Aus- zahlung der erhöhten Gehälter pro 1894/95 ab.
347 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
349 Servaes hat die Bedingungen nicht acceptiert. Vgl. dessen Schreiben v. 6.4.95.
350 3. Der Erwerber erlangt keinerlei Verfügungsrechte über den Wasserlauf und darf keinerlei Vorkehrungen treffen, welche den Wasserlauf beeinflussen. Auch diese Eigen- thumsbeschränkung ist im Grundbuche einzutragen.
350 4. Die Eigenthumsübertragung erfolgt erst, nachdem der Canal den gestellten Anforderungen entsprechend hergestellt ist.
350 6. Die Facadenzeichnungen für die Straßenfronten der auf dem erworbenen Terrain zu errichtenden Häuser bedürfen der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung.
351 Vorgesehen, genehmigt und unterschrieben.
353 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
353 [gez.] Tilmann Bürgermeister [gez.] Kemper Protokollführer. [gez.] H. Tosetti [gez.] F. Hermkes [gez.] Wilh. Geyr.
357 7. beschließt, die Zahl der Schutzmann- stellen um 2 zu vermehren.
357 Vorgelesen, genehmigt und unterstrichen.
358 4. setzt fest ein Ortsstatut, betreffend den An- schluß der bebauten Grundstücke an die Straßenkanäle und eine Ordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Straßenkanäle.
358 5. setzt eine Ordnung, betreffend die Erhebung einer Hundesteuer fest.
359 10. beschließt zur Deckung des Gemeinde- steuerbedarfes pro 1895/96 die Staatseinkommensteuer und die vom Staate veranlagte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer gleichmäßig mit 130 %, die Betriebssteuer mit 30 % heranzuziehen und - falls dies nicht genehmigt werden sollte - von der Staatseinkommensteuer 115 %, von der vom Staat veranlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer 150 % und von der Betriebssteuer 50 % Zuschläge zu erheben. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 660 - 900 Mk., einschließlich der Forensen mit diesem Einkommen, werden mit dem gleichen Procent- satze, wie die höheren Einkommen herangezogen. Neuanziehende werden, auch wenn sie in der Gemeinde keinen Wohnsitz haben, gleich den übri- gen Gemeindeeinwohnern zur Steuer herange- zogen, sofern ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt (§. 33 letzter Absatz K. A. G.). Steuerpflichtige, welche in der Gemeinde Neuss ihren Wohnsitz haben, werden, wenn das gemeinde-
361 3. Bullenhaltung.
366 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
367 Geheim:
368 Vorgelesen genehmigt unterschrieben.
371 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
373 10. Arbeiten bei der Berufszählung.
373 Geheim
375 20. Niederschlagung unbeibringlicher Steuern und Gefälle.
375 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
378 7. Credit für Straßenbesprengung.
378 Geheim.
380 1. Verkauf von Sommerweizen
385 Geheim
387 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
389 4. Heilcurse für stotternde Schulkinder.
390 Geheim
392 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
394 Geheim.
398 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
402 Geheim.
405 Vorgelesen, genehmigt und unteschrieben:
408 Vgl. Beschluss v. 14.1.96. u 19.5 96
408 1. Der Kaufpreis berechnet sich nach dem Einheitssatze von 20000 Mark für den preußischen Morgen.
410 6. Erwerber ist verpflichtet, längstens innerhalb dreier Jahre von der Besitznahme des Grundstücks mit der Errichtung einer industriellen Anlage auf demselben zu beginnen, widrigenfalls die Stadt das Grundstück gegen Er- stattung des bezahlten Kaufpreises zurückzunehmen berechtigt ist.
410 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
414 Geheim.
414 12. Nachcredit für Porto- und Insertionskosten.
415 15. Anstellung eines fünften unbesoldeten Beigeordneten.
415 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
416 2. Die Steuer für Veranstaltung der Wettrennen (§ 1 No. 17) soll beibehalten werden; erforderlichen Falles soll eine höhere Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Steuer beantragt werden.
416 3. Gleichfalls soll die Steuer für öffentliche Aufzüge mit Musik beibehalten werden (No. 19 § 1); auch dieserhalb wird eventuell eine höhere Entscheidung beantragt. Die bei patriotischen Gelegenheiten stattfindenden Aufzüge sollen frei bleiben.
417 8. Der bisherige § 7 fällt fort.
418 5. Abänderung der Einkommens-Ordnung für die Lehrpersonen.
419 8. Canalisation der sogenannten Lindens- und Rottelsgasse.
419 Geheim.
421 Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.
423 2. Herr Josten verzichtet auf das ihm zustehende Durch- gangs- und Durchfahrtsrecht, womit die städtische Auf- fahrt an der südlichen Längsseite der Franziskaner- kirche belastet ist.
423 3. Herr Josten gestattet für immer die Anlage des von der Stadt projektirten Rohrkanals und des Revisionsschachtes an der Futtermauer auf seinem Grundstücke. Er ist verpflichtet, den Revi- sionsschacht zugänglich zu erhalten und dessen Rei- nigung zu gestatten. Bei letzterer sollen die aus dem Schachte herausgeschafften Gegenstände nicht durch das Haus von Josten gebracht, sondern über die nebenan liegende Futtermauer hinweggeschafft werden.
424 8. Die städtische Futtermauer, welche das an Josten nach Ziffer 1 abzutretende Grundstück südlich begrenzt, bleibt im Besitz und in der Unterhaltung der Stadt.
424 9. Die beiden im Plane mit F und F1 bezeichneten Fenster an der Ostseite des Kirchen- bzw. Gymnasialgebäudes werden von der Stadt mit schmiedeeisernen Gittern, deren senkrechte Stäbe je 10 cm. im Lichten von ein- ander entfernt sind, verschlossen.
424 10. Falls die frühere Franziskanerkirche wieder für die Zwecke des katholischen Gottesdienstes Verwendung finden sollte, gestattet Herr Josten bezw. sein Rechts- nachfolger, daß die an sein Eigenthum anstoßenden jetzt vermauerten und theilweise vergitterten Fenster wieder geöffnet und entsprechend dem sonstigen Aus- bau der Kirche mit Fensterrahmen verschlossen und verglast werden.
424 11. Es dürfen sowohl auf dem an Josten abzutretenden, als auch auf dem nördlich und östlich hiervon gelegenen Josten'schen Grundstücke keine Hochbauten, d.h. keine über 4,50 m hohen Gebäulichkeiten errichtet werden.
425 Geheim.
426 In Abänderung des Beschlusses vom 15. December 1890 wird sodann beschlossen, fernerhin unter Fest- setzung der nach dem zweijährigen Durchschnitte zu berechnenden Minimalgrenze auf 1500 Doppelwagen die vollen Erftgebühren von 2 Pfennig pro 100 Kg. von Anfang an zu erheben und bei Ueberschreitung dieses Transportquantums die Hälfte der Gebühr zu erstatten. Im Uebrigen sollen bezüglich der Erftgebühren für Transitgüter einstweilen keine Ausnahme- Tarife eingeführt werden.
428 3. Der Kaufpreis für das vorbezeichnete Grundstück von 44,83 ar, sowie für das nach etwaiger Ver- legung der Hafenbahn noch zuzukaufende Grund- stück wird festgesetzt auf Fünfzehntausend Mark pro Morgen.
432 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
434 6. Bewilligung von Nachcredit.
435 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
436 2. Etat pro 1896/97
437 3. Umlagemodus der Gemeindesteuer pro 1896/97.
437 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
445 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
447 8. Bullenhaltung.
449 Geheim!
450 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
452 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
454 4. Ehrenpreis für die Wettrennen.
455 Geheim
455 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
457 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
459 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
460 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
461 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
465 Geheim!
469 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
470 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
475 3. Da eine erneute Prüfung bis zum 1. September c. nicht mehr angeht, so ist ein Hinausschieben um 1 Jahr jedenfalls dem Durchführen des Projectes XIV vorzuziehen; diese Verzögerung um 1 Jahr kann unsererseits er- tragen werden.
477 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
482 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
484 Geheim
486 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
487 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
489 Geheim
492 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
493 1.) Verfügung des Königlichen Regierungs-Prä- sidenten, betr. Verwendung der Sparkassen- Ueberschüsse.
494 3.) Wegebau-Etat pro 1897/98.
496 Vorgelesen genehmigt und unterschrieben
497 2. Gemeindesteuer-Umlage pro 1897/98.
498 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
500 Geheim
501 11.) Verpachtung von Lagerplätzen an der Hafenbahn.
503 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
504 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
505 3.) Ortssstatut betreffend Auszahlung des von minderjährigen Arbeitern verdienten Lohnes.
506 Ortsstatut betreffend Auszahlung des von minderjährigen Arbeitern verdienten Lohnes.
506 §. 1. In allen Gewerbebetrieben der Stadt Neuss ist der von minderjährigen unverheiratheten Arbeitern verdiente Lohn an deren Vater oder Mutter oder Vormund zu zahlen, wenn letztere dieses schriftlich verlangen. Es kann auch ein Stellvertreter zum Lohnempfang bezeichnet werden und ist in diesem Falle die bezügliche Erklärung polizeilich zu beglaubigen.
506 §. 2. Eltern oder Vormünder, welche den Lohn für die Minderjährigen in Empfang nehmen wollen bezw. die von ihnen zum Lohnempfang bezeichne- ten Stellvertreter, müssen zu der in dem be- treffenden Betriebe für die Lohnzahlung festge- setzten Zeit und an der bestimmten Stelle erscheinen.
507 §. 4. Dieses Ortsstatut tritt vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.
510 Geheim.
510 Vorgelesen genehmigt und unterschrieben
511 3. Bullenhaltung.
512 7. Verding der Armen- und Hospital-Bedürfnisse pro 1897/98.
512 Geheim
514 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
515 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
518 7. Niederschlagung uneinziehbarer Steuern.
518 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
519 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
523 Geheim!
525 16.) Verlegung der Düngergrube am Schlachthause.
525 17.) Viehhof-Restauration.
526 1.) Ortsstatut betr. die Liste der stimmfähigen Bürger.
527 Geheim
529 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
530 2.) Zuchtviehmarkt.
531 4.) Die zu erhebende Weidegebühr wird für dieses Jahr auf 30 Pfennige pro Stück und Tag festgesetzt.
536 12.) Beitrag zur Anschaffung von Ziegen- zuchtmaterial.
536 Geheim
538 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
539 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
540 Vorgelesen genehmigt und unterschrieben
545 Die Herren Vertreter der Stadt er- klärten sich bereit, auf diese Beschlußfassung aus allen Kräften hinzuwirken. Unter allseitigem Einverständniß wurde dann noch constatirt, daß aus der Erbauung der neuen Brücke über die Erft die Stadt Entschädigungsansprüche irgend welcher Art nicht herleiten wird.
548 Vorgelesen genehmigt und unterschrieben
548 Geheim
549 Geheim
549 2.) Einkommens-Ordnung für die städtischen Beamten.
549 Geheim
550 Geheim.
553 Vorgelesen genehmigt und unterschrieben
557 Geheim
558 Vorgelesen genehmigt und unterschrieben
559 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
562 Geheim!
562 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
563 2.) Wegebau-Etat pro 1898/99.
564 5.) Verfügung betr. Ankauf von Schulbaugrundstücken.
567 Vorgelesen genehmgt unterschrieben
568 3.) Etat pro 1898/99.
568 Fortsetzung der Etatsberathung.
568 a.) Der Haushalts-Etat wurde durchberathen und dann in Einnahme und Ausgabe gleich- mäßig auf 896621 Mark 10 Pfg. geschrieben achthundert sechs und neunzig tausend sechshundert ein und zwanzig Mark zehn Pfg. festgestellt.
568 Geheim
569 4.) Gemeindesteuer-Umlage pro 1898/99.
569 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
571 Geheim
571 Von der Alexianer-Anstalt ist die Hälfte der thatsächlich aufzuwenden Kosten zu übernehmen. Die Anschlußleitung der Anstalt ist von dieser auf ihre allei- nige Rechnung auszuführen. Soweit die Anlagekosten aus den eingehenden Canalgebühren nicht gedeckt werden können, sind dieselben aus den Beständen zu nehmen und erforderlichen Falles in den nächstjährigen Etat ein- zustellen. Auf die eingehenden Canalgebühren hat die Alexianeranstalt keinen Anspruch.
572 1.) Das Grundstück wird nur auf eine Front- länge von 60 m vom Bloser'schen Eigenthum ab verkauft. 2.) Es braucht nicht unbedingt ganz, sondern kann auch getheilt verkauft werden. 3.) Auf dem Grundstücke müssen gewerbliche Anlagen errichtet werden, welche Erftgebühren einbringen. 4.) Die gewerblichen Anlagen müssen binnen zwei Jahren nach Ertheilung des Zuschlages zur Ausführung gelangen. 5.) Die Taxe wird festgesetzt auf 250 Mark pro Meter Fronte.
573 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
574 Geheim
574 1.) Verpachtung von Ländereien.
575 ?
577 Geheim
578 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
579 Geheim
580 ?
581 Geheim
583 3.) Bullenhaltung.
588 5.) Niederschlagung uneinziehbarer Steuern.
588 6.) Offenlage und Ausbau der Hafenstrasse und des die Hafenstrasse mit dem Neumarkt verbindenden Theiles der Salzstrasse.
589 3.) stellt fest, daß die von den Interessenten zu leistenden Beiträge zum Ausbau der Straßen nicht den Character ortsstatutarischer Straßenbeiträge, sondern den freiwilliger Leistungen auf Grund contractlicher Vereinbarung haben, weshalb eine etwaige Mehr- oder Minderausgabe über die bei der Verhandlung mit den Interessenten vom 28. April schätzungs- weise zu Grunde gelegten Kostenansätze ohne Einfluß auf die einmal vereinbarte Höhe derselben sind,
592 4.) Verwendung der Zinsen des Reservefonds der Sparkasse.
596 Vorgelesen genehmigt unterschrieben
604 3.) Nach Bedarf ist es Frau van Endert gestattet, den Raum unter der Passage für Geschäftszwecke zum Theil zu unter- wölben.
605 6.) Die Stadt Neuss zahlt als Entschädi- gung für die abgetretene Grundfläche, für den Verzicht auf die Gemeinschaftlichkeit des Giebels und für die bedeutenden Mehr- kosten der Bauausführung 35000 (:fünf und dreißigtausend:) Mark.
605 8.) An dieses Anerbieten erklärt sich Frau van Endert bis 12. August gebunden.
605 Nachtrag: Durch die Bestimmung zu 7. wird das freie Recht der Stadt zur Bebau- ung des Gartens nicht beschränkt
606 2.) Es wird beschlossen, der Firma van Endert folgende Gegenanerbieten zu machen: a.) die Punkte 1, 2, 5, 7 mit Nachtrag ad 9 des Abkommens vom 5. August werden genehmigt. b.) Punkt 3 soll wie folgt formulirt werden: ? "Es ist der Firma van Endert gestattet, die bestehenden Unterwölbungen unter dem abzutretenden Terrain zu belassen. c.) Punkt 4 fällt weg. d.) In Punkt 6 wird die von der Stadt zu zahlender Entschädigungssumme auf 15000 Mark normirt.
608 Geheim!
609 3.) Ueber dem Canale und zwar in einer Breite, welche viermal so groß, als die größte Tiefe der Baugrube gewesen ist, liegt die Unterhaltung der Straßenbefesti- gung, gleichgültig welcher Art dieselbe ist, der Firma Friederichs dauernd ob, und wird erforderlichenfalls durch die Stadt auf Kosten der Firma Friederichs vorge- nommen werden können.
613 Geheim
623 4.) Gebühr für Auskünfte durch das Meldebureau.