Kontrollbericht: Band 47

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Seite Entität/tag-Inhalt
19 Erft-Werfte
26 Friedensrichter Justizrath Berkers
28 Arnold Jos. Zimmermann
30 Feldhüter
35 Münster Kirche
46 Adam Hesemann,
46 Fruchtmakler
50 Philipp Henseler
50 Peter Schumacher
56 Degreeff
60 Kaufman-
62 des ad. v. Weed
64 evangelischen Schule
68 zwischen Ruhrort
75 Johann Baptist Ibels
84 Gruben
84 Rainer Broix
85 städtischen Mühle am Niederthore
85 Bäckers Jacob de Rath
96 Gemeinde-Fischerei
101 Cölner-Bank
102 Rainer Broix
102 Adam Hesemann
105 Franz Heinrich Esser
109 Magdeburg
111 Schätzungs-Commission
127 Secretaire
143 Kreis-Geometer Rappen-
144 hoener
144 Erben Adams
149 Schüler Leopold Korten
164 Jacob Ehser
168 Allerhöchste Cabinets- Ordre
174 Seiler
174 Geheime-Ober-Finanzrath
178 Geheimen Ober-Finanzrathes
180 Joseph Meuter
215 Arnold Tillmann
215 Schutze der städtischen Wiesen in der Heusgeskaul
219 Leonhard Schwann
235 der Forderung der Gemeinde Holzheim
239 Leonhard Schwann
252 der Richtung zu Eppinghoven zu fördern
259 Jacob Panzer
273 der am 28. vorigen Monats erfolgte Tod des blinden
273 Lehrers Hamm
290 Herrn Stadler
290 Joseph Herbertz
297 evangelischen Schule
298 J. Herbertz
318 Schiffbauer
331 Schusters Phlipp Eduard Samuel Hamann
347 zum Progymnasium als Director berufenen Lehrers Schraut
351 Schusters Hamman
365 Gladbach
370 daß der Gutsbesitzer Kamper die Unterhaltung der obigen Strecke
375 Rendanten

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37
63

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Sitzungsdatum fehlt

Seite Sitzung

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Seite Inhalt
19 Die Unter- haltung der öffentlichen Brunnen auf städtischen Kosten wird sistirt
22 Wiederher- stellung des Pflaster auf der Fahr- bahn jen- seits der Hessenthor- brücke.
41 Genehm- igung zur Erbauung des hölzernen Kippkrah- nen an der Erft.
60 Die Stadt übernimmt die Hälfte der Kosten welche in Eisenbahn- Angelegen- heiten auf gehen möch- ten.
75 Verlegung des Mai- Jahrmarktes
87 Aufnahme eines Capita- les von 2000Thalern zur Bestrei- tung der laufenden städtischen Ausgaben.
105 daß die nach vorstehender Verhandlung zu Kreis- deputirten respective zu Stellvertretern gewählten Personen nach Vorschrift der Allerhöchsten Verord- nungen vom 5. April 1836 und 26. März 1839 seit länger als fünf Jahren Hausbesitzer in hiesiger Stadt sind, wird hierdurch nachträglich bescheinigt
129 Zur Deckung der mit dem Schützenfeste ver- bundenen Kosten wurde, wie dies auch früher geschehen, der durch Vorstellung des Comites vom 12. August courant nachgesuchte Zuschuß von Vierzig Thalern aus der städtischen Casse für das laufende Jahr unter der Maßgabe vom Stadtrathe bewilligt, daß aus dieser Zusicherung für die Zukunft keine Consequenz ge- zogen werden soll.
138 Dem Stadtrathe wurde heute das Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit der israelitischen Einwohner hiesiger Bürger- meisterei für das Jahr 1845 vorgelegt, welches derselbe demnach begutachtete und vollzog.
151 Nachdem de Stadtrath in der heutigen Sitzung den städtischern Etat für das Jahr 1845 festgestellt hatte, beschloß derselbe in Rückblick auf die Allerhöchste Kabinets-Orden vom 19. April dieses Jahres, daß vorläufig dieser Etat, sobald solcher die Genehmigung der vorgesetzten Königlichen Regierung er- halten habe, auf städtische Kosten durch den Druck veröffentlich, und unter die hiesigen Einwohner vertheilt werde, damit letztere auf diesem Wege von dem Zustande des Gemeinde-Vermögens, und dessen Verwaltung Kenntniß erhalten.
206 Nach der Observanz der frühere Jahre beschloß der Stadtrath auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß zur Bestreitung der laufenden Ausgaben, wozu die
223 Der Stadtrath beschäftigte sich in der heutigen Sitzung mit Aufnahme des verwendungs-Planes für den Cummunal-Wegebau der Bürgermeisterei Neuss im Jahre 1846, und hat derselben, nach vorheri- ger Erorterung des Bedürfnisses auf den verschiedenen Wegen, zum Betrage von 945 Thaler festgestellt. Es sind von diesem Betrage, wie bisher, 540 Thaler durch Com- munalsteuer, und 405 Thaler aus den gewöhnlichen Mit- teln der Stadt-Casse aufzubringen. Die Anlieferung des nöthigen Kieses wird in Verding gegeben.
224 Die Maaßregeln, welche die Repraesentanten der städtischen Armen-Verwaltung auch der Verhandlung vom 18. September des Jahres genommen haben, um der bei der mißrathenen Kartoffel-Ernte im nächsten Winter und Frühjahre zu befürchtenden Theuerung der Lebensmittel vorzubeugen, wurden vom Stadt- rathe in allen Beziehungen gutgeheißen.
225 Die für den neuen Rector des Hospitales von der Hospital-Commission wegen des in der Anstalt mangelnden Raumes ausgeworfene jährliche Miet-Entschädigung von 30 Thaler, imgleichen die außerdem für das erste Jahr bewilligte Vergütung von 10 Thaler für das Ameublement (Hausrat/Inventar) erscheint dem Stadtrathe billig und angemessen. Gegen die Bestreitung dieser Competenzen aus der Hospital-Casse findet der Stadtrath daher nichts zu erinnern.
226 Das Verzeichnis über die Gewerbfähigkeit derjenigen ihren litischen Einwohner hiesiger Bürgermeisterei, welche einen Hausirhandel oder Commissionsgeschäft für andre Handlungen betreiben, wurde dem Stadtrathe heute für das Jahre 1846 vorgelegtl, welcher dasselbe begutach- tete und vollzog.
227 Auf den Vortrag des Bürgermeisters beschloß der Stadtrath, daß die Wiederverpachtung der städtischen Windmühle, obwohl daran ein Resultat voraussichtlich nicht zu erwarten sei, wenigstens versucht werden möge.
228 Wohlgeborener, Hochgeehrter Herr Director!
231 Auf dem Vortrag des Bürgermeisters, daß die vom 18. des Monats versuchte Wiederverpachtung der Städtischen Windmühle ohne allen Erfolg geblieben, beschloß der Stadtrath, von weiteren Schritten, diese Mühle zu verpachten, vorläufig abzustehen, und abzu- warten, ob die Folgezeit etwa Verhältnisse herbeiführen, welche es möglich machen, daß daran irgendein Nutzen gezogen werde werden könne. Inzwischen sei der jetzige Pächter anzuhalten, die Mühle beim Ablauf der Miethe in denjeigen Stand zu stellen, in welchem er dieselbe angetreten hat.
231 Nachdem das vom Stadtrathe gewählte Comite die durch die jüngste Überschwemmung an den verpachteten Gemeinde-Grundstücken forbeige- führten Entschädigungen an Ort und stelle unter- sucht, und den dafür zu gewährenden Pacht- Nachlaß eine Nachweise aufgestellt hatte, so wurde letztere heute dem gesammtem Stadtrathe vorgelegt.
232 In Folge §. 4. der Instruction des Königlich hohen Ministerium des Innere vom 3. September courant , Die Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rhein Provinz vom 23. Juli des Jahres betreffend, legte der Bürgermeister die summarische Nachweise der in der Stadt Neuss vorhandenen Einnahmen, welche 2 Thaler aber mehr Prinzipal Grundsteuer, oder 4 Thaler oder mehr Classensteuer zahlen, dem versammelten Stadt- rathe vor, um sich gutachtlich darüber zu äußern, welcher Betrag an Haupt-Grundsteuer zwischen 2 bis 10 Thaler, oder an Classensteuer zwischen 4 bis 12 Thaler als das Minimum des von einem Meist- beerbten der hiesigen Bürgermeisterei zu zahlenden Steuersatzes anzunehemen sei.
234 Bei Prüfung des in Einnahme und Ausgabe zu 1974 Thaler aufgestellen Etats des hiesigen Leihauses für das Jahr 1846 wurde Seitens des Stadtrathes Nichts zu erinnern gefunden, und demnach die Festsetzung desselben durch die Oberbehörde gehorsammst beantragt
234 Der Stadtrath prüfte heute den in Einnahmen und Ausgabe balancirend zum Betrage von 11144 Thaler aufgestellten Etat der hiesigen Spar- Casse für das Jahr 1846, und fand dabei nichts zu erinnern. Es wird daher um Festsetzung desselben Seitens der Oberbehörde gehorsammst gebeten.
237 In Beziehung auf die §. §. 88. und 89. der all gemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Janaur des Jahres spricht der Stadtrath durch Gegenwärtiges den dringenden Wunsch aus, daß die seit langen Jahren hier bestehende polizeiliche Taxe des Brodes und Weißbrodes auch für die Folge bei- beibehalten werden möge.
240 Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 15. November courant I. Seite I. No 4009, die wegen der bevor- stehenden Theuerung zu nehmenden Maasregeln betreffend, äußerten der Stadtrath, daß er von einem desfalls, zu bildenden Vereine bei den hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen sich keinen besondern Erfolg verspreche, daß dagegen die unterm 30. September courant beschlossenen, und wegen Dringlichkeit der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaß- regel ihm fortwährend als das wirksamste Mittel erscheine, dem bei den ärmern und unbemittelten Klasse im Winter und Frühjahr zu erwartenden Nothstande hülfreich zu begegnen.
254 Dem heute versammelten Stadtrath wurde die Eingabe der Hospital-Commission vom 3. des Monats vorgelegt, nach welcher durch die in Folge des Eintritts der barmherzigen Schwestern vom hiesigen Hospitale nöthig gewordenen Anschaffungen
264 Nachdem der in Folge des Beschlusses vom 6. des Monats eingeleitete Versuch: den für die diesjährigen Bedürfnisse der Armen erforderlichen außer- ordentlichen Bedarf von Zweitausend Thalern auf dem Wege freiwilliger Beiträge aufzubrin- gen, den erhofften Erfolg nicht gehabt, indem von mehren Einwohnern die Beiträge gänzlich abgelehnt, von andern aber nur unverhältnißmäßige geringe Sum- men gezeichnet werden, so scheint dem Stadtrath, zur Herbeiführung eines richtigen Verhältnisses, kein anderer Mittel übrig zu bleiben, als die nöthigen Gelder, wie dies auch anderwärts geschehen, auf die Classensteuer zu vertheilen.
270 In Bezugnahme auf die Verhandlung vom 18. Mai 1843 beschloß der Stadtrath in heutiger Sitzung, daß nach ferner auf drei Jahre ein Zuschuß von 80 Thalern jährlich für die Un- terhaltung von zwei Zuchtstieren duch einen hiesigen Ackersmann aus der städtischen Casse bewilligt werde, indem diese Anordnung auf die Verbesserung der Verbesserung der Viehzucht unverkennbar günstigen Einfluß äußern.
276 Nach Vorschrift des §. 58. der Gemeinde Ord- nung für die Rhein-Provinz wurden dem Stadtrathe heute die Verhandlungen über die am 11. 13. und 15. des Monats für die Bürgermeisterei Neuss Statt gehabten Wahlen der neuen Gemeinde-Verordne- ten, und deren Stellvertreter zur Prüfung vorge- legt, der Stadtrath überzeugte sich, daß das ge- setzlich vorgeschriebenen Verfahren überall beob- achtet worden, und den ebensowenig gegen die Qualification der gewählten etwas einzuwenden
291 Der Wegebau - Verwendungs-Plan pro 1847 wurde von dem Bürgermeister vorgelegt und von dem Stadtrathe zu 840 Thaler festgestellt, wovon durch Communalsteuer in gewöhnlicher Weise 470 Thaler und aus den gewöhnlichen städtischen Revenüen 370 Thaler aufgebracht werden sollen.
294 Die Frage über die Aufhebung der Brodtage, über welche im November 1845 den hiesigen Stadtrath mehrern Gründe entwickelt hat, welche für die einstweilige der- selben sprechen, kann jetzt in Folge Regierungs- Verfügung vom 10. December vorigen Jahres I. III. No 8321 nochmals in reifliche Erwägung.
298 Der Herr Bürgermeister eröffnete die Sitzung mit dem von einem der Herren Stadträthe gemachten Antrage auf Ver- öffentlichung der stadträthlichen Beschlüsse, und fand dieser Antrag allgemeinen Anklang. Indoch die Art und Weise, wie die Protocolle zu veröffentlichen seien, veranlaßte viele Debatten, und man kam am Ende zu dem Entschlusse, solche im Auszuge zu veröffentlichen, jedoch soll die Redaction derselben zweien Mitgliedern des Stadtra- thes unter dem Vorsitze des Bürgermeisters übertragen werden.
298 Es wurde nun nach §. 68. zur Ernennung verschiedener Commissionen zur Vorberei- tung der zur Verhandlung kommenden Gegenstände geschritten. Die Commissionen
299 Jetzt wurde zu reiflichen Berathung die Erhebung eines Einzugsgeldes nach §. 14. der Gemeinde-Ordnung gebracht.
299 Ein Rescript des Königlich hohen Ministerii vom 12. Juli 1846. die Handels- kammer betreffend, wurde dem Stadtra- the vorgelesen, und war Nichts dagegen zu erinnern.
300 Zum Schlusse wurde dem Stadtrathe ein Rescript des Königlich hohen Fi- nanz-Ministerii vom 11. Juni courant vorgelegt, die Erbreitung des Erft- Canales betreffend.
304 Der Bürgermeister legte ein Schreiben des Wohllöblichen Schulvorstandes datiert vom 5. August des Jahres vor. Dieses Schreiben enthält den Antrag an den Stadtrath, daß da den bisherige Director Meis mit Ende dieses Schuljahres sein Amt als Director am hiesigen Progymnasium nieder lege, es an der Zeit sei, zur Wiederbesetzung dieser Stelle eine Bekanntmachung in öffentlichen Blättern ergehen zu lassen, um tüchtige Schulmänner zur Bewer- bung dieser Stelle aufzufordern. In die- ser Bekanntmachung müsse aber die Höhe des Gehaltes nothwendig angegeben sein,
308 Die städtischen Rechnungen von 1845 wurden zur Prüfung vorgelegt, worauf diese an die betreffende Commission verwiesen wurde, welche das Resultat in nächster Sitzung
310 Ein Mitglied des Stadtrathes trug die Er- örterung des in der letzten Sitzung vom 10. August courant von demselben eingelegten Protestes über die Ernennung respective Einführung der beiden neuen Beigeordneten vor, und bat den Herrn Vorsitzenden, diese Erörte- rung dem gegenwärtigen Protocolle zu anexiren
317 Das Comité des Neusser Bürger-Schüt- zen-Vereins trägt auf die ihnen in früheren Jahren auch mehrmals zu zugestandenen 40 Thaler als Unterstützung zur Verschoenerung des diesjährigen Schützenfestes aus städtischen Mitteln an.
320 Die Liste der jüdischen Handels- leute, welche Commißionshandel für andere Handelshäuser treiben, wurde dem Stadtrathe vorgelegt, und nimmt der Stadtrath keinen Anstand die Patentisirung zu bewilligen jedoch unter dem Be- dinge, daß dieselbe von dieser Befugniß keinen Mißbrauch machen.
322 Es wurde nun zur Prüfung und Feststellung des Etats der Armen- und Hospital-Commission pro 1847 geschritten, und diese Sache bis zur künftigen Sitzung vertagt.
322 Actum ut supra
323 Der Herr Bürgermeister Breuer legte eine Hochweise über Schul-Uten- silien vor, welche zum Gebrauche in die höhere Klaße an der Elementar-Mäd- chen-Schule für den durch zwei Sach- verständigen abgeschätzten Preis im Ganzen zu 48 Thaler von der Stadt übernommen werden möchten.
323 Auf den Vorschlag mehrerer Mitglie- der wurde mehrfach berathen, ob das Brandgeld an den katholischen Elemen- tar-Schulen welches bisher von jedem Schüler mit 8 Silbergroschen jährlich bezahlt
324 Bei der Überschwemmung von 1845 hat sich auf städtischem Lande zwischen der alten und neuen Landstraße einen Theil übersandet, welcher im verfloßenen Winter größtentheils durch umsetzen wieder urbar gemacht worden ist. Ein Theil in einer Ober- fläche von 1 Morgen 19 Ruthen ist aber nicht weggeschaft worden, son- dern zum allmähligen Wegholen liegen geblieben. Da diese Fläche in der entsprechenden Verpachtung mit inbegriffen ist, und der verhältnißmäßige Pacht hierfür 18 Thaler 1 Silbergroschen beträgt, so wird einstimmig erklärt, daß diese 18 Thaler 1 Silbergroschen den Anpäch-
328 Bei Prüfung des Etats von der Wohltätigkeits- Anstalt pro 1847 fand der Stadtrath gegen die Summen der Einnahmen nichts zu bemerken. Bei der Ausgabe Titel I. Artikel 4. die Hebegebühr des Empfängers scheint aber mit 420 Thalern zu hoch. 380 Thaler dürften hinreichen, da diese unter Zurechnung der Hebegebühr des Ren- danten vom Hospital mit den eben- falls reducirten 170 Thaler und des Rendanten vor der Kirche mit den ebenfalls reduzirten 125 Thaler Zusammen 675 Thaler ausmachen. Für diese Summe kann der Rendant
331 Auf die Vorlage und Einsicht des Etats der hiesigen Leih-Anstalt pro 1847 fand der Stadtrath nichts zu erinnern, und wurden demnach die Totalsummen der Einnahme und Ausgabe mit 1802 Thaler festgestellt.
331 Nach Einsicht des Etats der hiesigen Spar- Casse pro 1847 fand der Stadtrath nichts zu erinnern, und wurde demnach die Einnahme gleich der Ausgabe mit 10251 Thaler festgestellt.
333 Auf die Vorlage des Büdjet der Kirchen-Ver- waltung, nebst den dazu gehörigen Anträgen erklärt der Stadtrath sich mit der neuen Einrichtung, die Anstellung des vierten Curat- Geistlichen aufkündigung und dessen Ver- wendung zum Religions-Unterrichte im Pro- gymnasium so wie mit der künftigen Stellung der Vicarien vollkommen einver- standen.
334 Der §. 94. der Communal-Ordnung wurde zur Sprache gebracht, und versicherte der Vorsitzende, daß das Lagerbuch im Laufe des künfti- gen Jahres begannen und vollendet
339 Auf die Vorlage eines Schreibens des Herrn Landrathes vom 5. des Monats., wonach das hohe Finanz- Ministerium die Frage über die Vollendung des Nord-Canales zur endlichen Erledigung zu bringen, und die Ansichten und Wünsche der Betheiligten Kreisen und Gemeinden entgegen zu nehmen wünscht; spricht sich der Stadtrath dahin aus, daß er durch die Anle- ge der Düsseldorf-Aachener & Ruhrort-Glad- bacher Eisenbahn die früher geglaubte Wich- tigkeit, welche man für dises Project hatte, jetzt nicht mehr einsehn. Auf zu einem Kosten-Zuschusse sich nicht entschließen könne. Man wünscht übrigens, daß der jetzt schiff- bare Theil des Kanales in gutem fahrbarem Zustande erhalten bleibe, und die Wasser- tiefen dazu regulirt würden.
339 Der Herr Bürgermeister wurde ermäch- tigt, diesen Winter mehreren unbemittelte Arbeiter auf städtischen Grundstücken zweck-
340 Actum ut supra
342 Ein Gutachten des Königlichen Ober-Bau- depotation zu Berlin vom 26. August des Jahres über die Erweiterung des Erft-Canal Projectes wurde vor- gelesen und soll das Project inzwischen näher geprüft werden.
346 Actum ut supra
346 Es wurde beschlossen, daß Statt der noch im vorigen
352 Ein Schreiben der hiesigen Landrathur vom 14. December des Jahres wonach eine Instruction über die Einführung eines Eintrittsgeldes Seitens des Königlichen Ministrii im Werke ist, und nach Verlauf einiger Monate zu erwarten steht, wurde vorgelesen. Eine Berathung hierüber wird daher bis zu jener Zeit ver- tagt.
353 Eine Liquidation des Geometers Rappenhoener im Betragen von 19 Thalern 12 Silbergroschen über Absteckung einer Eisenbahn-Curye gegen den Stadt, und darüber gefertigten Situationsplan wurde vorgelegt, und bewilligt demselben den Kostenbetrag aus der städtischen Casse zu zahlen.
355 Ein Mitglied stellte den Antrag, daß man über die zweckmäßigste Lage des Bahnhofes in der Düsseldorf - Aachener Eisenbahn gegen Neuss berathen möge, und gab Gründe an, welche durch die früher gewählte Commission näher geprüft, und überhaupt von diesen nähern Be- richt erwartet wird. -
356 Hochwürdiger Herr Oberpfarrer, Hochgeehrter Herr Landdechant!
357 Es wurde hierauf der Armen-Etat für das Jahr 1847 geprüft und festgestellt, wobei jedoch der Antrag wegen der Hebegebühren des Rendanten, wie bereits in dem heutigen besondern Berathungsprotocolle bemerkt, noch einer nähern Erörterung unterworfen bleibt.
357 Der Herr Bürgermeister legt eine von der Hospital-Commission aufgestellte Nachweisung vor, wonach letztern in ihren Oncone? wie - Ausga- ben gemäß Etat - 379 Thaler pro 1846 zu kurz kommt, und darauf anträgt, daß diese Summe als Zuschuß auf die Stadt-Casse angewiesen werden möchte.
361 Ein Mitglied setzte die Verhältnisse des Armen-Wesens in Beziehung der zu verwal- tenden Commission auseinander, und deutete daraufhin, daß, da die Pflichten und Arbeiten
363 Nachdem der bisherige Protokollführer des Stadtrathes und dessen Stellvertreter diese Functionen, welche sie vorläufig nur auf ein halbes Jahr übernommen, nieder- gelegt hatten, so war auf heute neue Wahl zu diesem Zwecke anberaumt.
373 Der Stadtrath erhält heute durch den Bürgermeister Mittheilung des Erlasses der landräthlichen Behörde vom 17. Januar courant N° 214, nach dessen Inhalt der Kirchen-Vorstand sich mit den unterm 4. November vorigen Jahres vorgeschla- genen Ermäßigungen von 29 Thaler zu Titel V. der Ausgabe (Reparaturen) und von 80 Thaler zu B. Titel IV. (wieder auszugleichende Capitalien) einverstanden erklärt hat, die in Antrag gebrachte reduction der Hebegebühren des Rendanten aber unter andern Gründen darum nicht genehmigt wird, weil nach einem Schreiben des Erzbischhöflichen General-Vikariates vom 18. December der Hebegebühren-Satz von 5% bei etwas mühsamen Verwaltungen in der Erzdiözese üblich, und der jetzige Rendant auch darauf berufen ist. Der ursprünglich von dem Kirchen- Vostand pro 1847 geforderte Zuschuß von 605 Thaler ist demnach auf 496 Thaler reduzirt und festgesetzt worden.