Länge | Eintrag | Seite |
---|---|---|
26012 | 92 | 92 |
20263 | 38 | 34 |
19068 | 185 | 168 |
18313 | 108 | 111 |
15283 | 287 | 277 |
Länge | Eintrag | Seite |
---|---|---|
50 | 4 | 9 |
51 | 219 | 210 |
63 | 3 | 8 |
98 | 264 | 259 |
127 | 245 | 229 |
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Seite | Entität/tag-Inhalt |
---|---|
10 | , |
10 | Joseph |
10 | Dülken |
10 | Erft |
14 | . |
19 | Coeln |
19 | Düsseldorf |
27 | Peter Anton Frowein |
33 | Jacob Heinrich Hüsgen |
38 | Polizeidie- ner |
40 | Schoenschen Institute zu Düsseldorf |
43 | Unternehmer Roeloffs |
56 | Johan Heinrich Elfes |
61 | anz |
61 | van Endert |
61 | Gemeinderathes von Grimlinghausen |
61 | Fußsteges über die Erft |
83 | Kaufhaussaa- les |
88 | Gemeinde-Casse |
98 | Handels- hause Josten & Breuer |
98 | Handels- |
98 | hause Josten & Breuer |
99 | Aufsehers |
100 | Handlungshaus Josten & Breuer |
103 | Cavallerie |
103 | Handlungs- hause Josten & Breuer |
105 | Polizei-Amt |
110 | n |
121 | Verwalter |
123 | Verwalter |
124 | Verwalter |
127 | Leihhaus- Verwalter |
127 | parcassen-Redanten |
142 | Rheini- schen Appelationshofes zu Cöln |
148 | Arnold Tillmann |
151 | Jacob Heinrich Hüsgen |
151 | Erft-Canales |
162 | Gyllbache |
166 | Hofrathe |
168 | Kreisge- |
191 | Verwal- ter Rosellen |
191 | ter |
194 | Verwal- ter Rosellen |
194 | ter |
195 | Verwalter |
199 | Verwalter |
200 | Leihhaus-Verwalter |
204 | Pet. Reinartz |
218 | der Bürgermeister gez. Carl Conrad Loerick |
222 | Vor- steherin der hiesigen höheren Töchterschule, Fräulein Koenigsfeld |
222 | steherin der hiesigen höheren Töchterschule |
225 | Niederlassung am hiesigen Orte kein Bedenken finde, da der p Kercher noch jung und rüstig |
227 | Adminis- tratoren der Sparkasse |
245 | Erft |
247 | Bischhausen, Königreich Hannover |
251 | Schul-Behörde |
277 | Franz Joseph Gruben |
285 | Pumpen-Vorsteher |
293 | Oberbehörde |
293 | |
314 | Büttger-Wald |
314 | Nievenheim |
334 | Zollhofe |
Seite | key | Entität/tag-Inhalt |
---|---|---|
56 | 8^14 | Jacob Kaiser |
61 | 100303328 | Mühlen am Rhein-, Nieder- und Hammthore. |
61 | 100303328 | Mühlen am Rhein-, Nieder- und Hammthore |
77 | 200230 | Nieder- und Rheinthore |
78 | 229und324 | Bepflasterung der Rhein- und Quirinusstraße |
81 | 806oder829 | J. J. Ehser |
231 | 38-89-48 | Richtung von Coeln über Deutz nach Düßeldorf, |
231 | 38-713 | Coeln nach Elberfeld |
231 | 38--48 | von Coeln über Neuß nach Düßeldorf |
231 | 89-48 | über Deutz nach Düsseldorf |
233 | 89-253-48 | über Deutz auf dem rechten Rhein-Ufer nach Düsseldorf |
233 | 38--48 | Richtung der Bahn von Coeln über Neuß nach Düßeldorf |
258 | 385? | Heerdt Loch |
262 | 328303 | Mühlenbesit- zern vom Hamm- und Rheinthore |
281 | 453? | Straße an dieser Seite der Erft |
300 | 92(923?) | Lohmühle |
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Seite | Sitzung |
---|---|
33 | Geschehen Neuhs den 30. November 1836 |
Seite | Inhalt |
---|---|
5 | Weidgang für die Kühe. |
8 | Actum ut supra (Unterschriften) |
9 | Geschehen, Neuhs, den 10. Mai 1836 |
9 | Beitrag zur Verschönerung der Landwehr. |
13 | Weidegang für die Kühe. |
20 | Zuschuß zum Schützenfeste. |
20 | Gewerbfähigkeit der Juden. |
92 | Gewerbfähig- keit der Juden pro 1838 |
111 | Nachdem der Stadtrath durch Beschließung vom 14. April courant festgestellt hatte, daß die Wegebau-Arbeiten künftig nicht mehr nach einer Arbeitsrolle abgeleistet, sondern förmlich auf den Gemeinde-Etat gebracht werden sollen, so wurde von demselben nun heute auf den nach diesen Bestimmungen pro 1841 aufgestellte VerwendungsPlan der Communal-Wegebau Mittel vollzogen. |
129 | Die Anschaffung des Werkes "Der Preußen Huldigungsfest" auf Rechnung der Stadt wurde |
152 | Nach Einsicht der Vorstellung mehrer hiesiger Einwohner vom 12. dieses Monats, und in Berücksich- tigung, daß die unterm 21. April courant festge- stellten Modificationen über den Weid- gang der Kühe bei manchem der Viehbesitzer eine längere Vorbereitung auf diese Ände- rung wünschenswerth machen mögen, be- schloß der Stadtrath, die Ausführung der ge- dachten Maaßregel erst mit dem Jahre 1842 eintreten zu lassen, wonach also der Weid- gang gegen die bisherige Gebühr von zwei Thalern von jeder Kuh in diesem Jahre noch Statt finden wird. |
158 | [Anfang des Eintrags fehlt] 7 Silbergroschen 3 pfennige ist zwar ein Theil zur Bestreitung der in den ersten Monaten des Jahres vorkommenden Ausgaben erforderlich, ein Theil hätte aber zu größerer Erstattung der zur Vermögens-Substanz gehörigen Gelder verwendet werden können. Es wird daher der Commission empfohlen, aus dem Bestan- de einen Betrag von etwa 700 Thalern zu fer- nern Capital-Ausleihen zu entnehmen. |
161 | Unter den in dem Berichte des Bürgermeister- Amtes vom 7. Juli dieses Jahres entwickelten Gründen wurde die augenblickliche Aufnahme eines Capitales von 2000 Thalern zur Bestreitung der laufenden Ausgaben und die Übernahme der desfallsigen Zinsen auf die Stadt-Casse, welches Capital aus den im November eingehenden GrasVerkaufs- Geldern gleich wieder zu ersetzen ist als durchaus vortheilhaft für das städtische Interesse vom Stadtrathe genehmigt. |
163 | Der Stadtrath vollzog heute das Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit der israelitischen Einwoh- ner für das Jahr 1842, wonach sämmtliche darinn genannten Juden als zur Ausübung der betreffenden Gewerbe zuläßig erklärt werden. |
164 | Der Stadtrath vollzog heute den Verwendungs- Plan für die Communal-Wegebau-Arbeiten des Jahres 1842. |
202 | In Folge hoher Regierungs Verfügung vom 8. März I S. II No. 4952 wurde der Stadtrath darüber ver- nommen, ob und in wie ferne eine Prämie für die Vertilgung der Maikäfer zu bewilligen sei, dies jedoch mit Rückblick auf die frühern Er- klärungen vom 24. October 1838, und 1. Februar 1839 abgelehnt, indem der dadurch hervorge- rufene Andrang der Sammler eine Beschä- digung der Privat-Gärten und Äcker un- vermeidlich machen. Die Vertilgung sei daher wie bisher jedem Eigenthümer selbst, welche dazu auch durch sein eigenes Intresse angetrieben werde, zu überlassen. |
202 | Auf geschehenen Vorschlag wurde die Frage zur Abstimmung gebracht, ob der auf Sonn- tag fallende Jahrmarkt am 1. Mai courant, und die überhaupt auf einen Sonntag fallenden Jahrmärkte auf den darauf folgenden Montag zu verlegen seien, worauf die Beschließung er- folgte, es bei dem üblichen Herkommen zu belassen, worauf die Markttage an denjenigen |
204 | Nachdem in Folge hoher Regierungs Verfügung, vom 29. Januar a. c. I S.II No. 1757 A von dem Bürgermeister-Amte eine abermalige Bekannt- machung unter dem 14. Februar dieses Jahres erlassen |
210 | Geschehen Neuhs, den 7. April 1842. |
217 | Auf den Vortrag des Bürgermeister, daß es durch- aus nothwendig sei, die Sääle des Rathhauses gehörig in Stand zu stellen, und mit dem ent- sprechenden Mobiliar zu versehen, autorisirte der Stadtrath den Bürgermeister, die desfallsigen Instandsetzungen und Anschaffungen anzuordnen und dazu nach dem gemachten Überschlage einen |
221 | Nach Einsicht der betreffende Verhandlungen nahm der Stadtrath mit Freuden Veranlassung für das von Seiten der Deputirten der Stadt- und Landgemeinden sämmtlicher Provinzen Seiner Majestät dem Könige verehrte, den Huldigungs Act vom 15. October 1840 darstellende großartige Gemälde, einen Beitrag von 40 Thalern aus der städtischen Casse hierdurch zu votiren. |
224 | Dem Stadtrathe wurde die Verfügung des Herrn Landrath vom 21 des Monats No. 4042, welche den Verpflegungs-Modus den Übungs-Mann- schaften beim bevorstehenden größten Manövre zum Gegenstande hat, in ihrem ganzen Inhalte vorgetragen. Es bemerkte der Stadtrath hie- rauf, daß, nachdem seine Meinung darüber verlangt wurden, ob die Natural-Verpflegung des Militairs durch die Beziehung der Victualien aus königlichen Magazinen, oder die Verpfle- gung durch die Quartierträger gegen Geld- vergütung eintreten möge, von seiner Seite nur eine dem Wunsche der Bürgerschaft ent- sprehende Äußerung, habe abgegeben wer- den können. Dieser Wunsch der Einwohnerschaft habe sich aber nicht nur von seiner Erklärung vom 15. Juni oben, sondern auch seitdem auf mehr für die Verpflegung in Natura allgemein so laut ausgesprochen, daß er auch jetzt nicht anders als bei seiner Beschließung vom 15. Juni oben, sowohl was die Verpflegung des Zeitraumes vom 16. bis 26. August oben als in |
226 | Auf den Grund hoher Regierungs Verfügung vom 8. Juli oben I Seite IV No. 3060 wurde der Stadtrath von Neuhs über den Verpflegungs Modus der Truppen bei der bevorstehenden großen Übung in seiner Äußerung nochmal vernommen. |
247 | Es wurde dem Stadtrath heute das Ver- zeichniß über die Gewerbfähigkeit der isra- elitischen Einwohner hiesiger Bürgermeisterei für das Jahr 1843 vorgelegt, und solches demnach von demselben vollzogen. |
262 | Nach Einsicht der Ober Präsidial-Bestimmung vom 6. November dieses Jahres 7555 wurde die Anschaffung der landwirthschaftlichen Zeitschrift für Rhein Preußen aus Gemeinde-Mitteln für die hiesige Stadt vom Stadtrathe genehmigt. |
263 | Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! |
276 | ganz gehorsamster Bürgermeister und Stadtrath: /:Unterschriften:/ Pro copia Der Bürgermeister für denselben Der Beigeordnete. |
286 | Nach dem von dem vorsitzenden Beigeordneten vorgetragen worden, wie mehre hiesige Einwohner, theils solche, welche Kühe besitzen, theils solche, welche sich davon noch anschaffen wollen, darauf Anspruch machen, daß ihnen Stücke der Kuhweide gegen die Pacht von 4 Thalern pro Magdeburger Morgen in Pacht überlassen wer- den mögen, erklärte der Stadtrath, daß auf diese Gesuche jetzt nicht mehr eingegangen werden könne, indem sich die betreffenden Personen auf die unterm 7. December 1841 und 14. Februar 1842 erlassenen öffentlichen Aufforderung hätten melden müssen. |
299 | Auf den Antrag des Vorstandes des hiesigen Bürger-Schützen-Vereins vom 3. dieses Monats, daß demselben zur Deckung des Defizits vorig jähri- ger Rechnung ein Zuschuß aus der Stadt-Casse möge bewilligt werden, ist vom Stadtrathe nicht eingegangen worden. |
330 | zahlbare Gratifikation von fünfzig Thalern für das verfloßene Jahr zu bewilligen, wobei der [wie-] derholte Vorbehalt ausgesprochen wurde, daß die geg[en-] wärtigen Zugeständnisse auf gleiche Verleihungen f[ür] die Folge keinen Anspruch geben sollen, die Bewilligung ähnlicher Gratifikationen vielmehr von der jedesmalig[en] Bestimmung des Stadtrathes abhängig sei. |
330 | Auf Veranlassung der Eingabe einer hiesigen Nach- barschaft wurde im Stadtrathe die Frage aufgeworfen |